22.06.2004 - 4.1 Richtlinie für die Innenstadt und Babelsberg zu...

Beschluss:
vertagt
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Durch den Ausschussvorsitzenden wird an die Intention des damaligen SPD-Antrages erinnert. Zielstellung war die Erarbeitung einer Richtlinie, die Bürgern und Gewerbetreibenden ermöglicht, relativ schnell zu erkennen, was genehmigungsfähig ist oder nicht, bzw. welche Möglichkeiten es gibt (vorrangig Aspekt der Information und Transparenz für Bürger und Gewerbetreibende nicht der eines geeigneten Instruments zur Durchsetzung von Regelungen durch die Verwaltung).

 

Herr Lehmann (Fachbereich Stadterneuerung und Denkmalpflege) erläutert, dass der Entwurf einer verwaltungsinternen Richtlinie vorbereitet worden ist; Teile dazu sind über Werbesatzung od. Denkmalrecht regelbar. Zusätzliche Vorgaben/Festlegungen etc. könnten z.B. auf einem Flyer dokumentiert werden.

 

Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung) teilt mit, dass bzgl. der Erarbeitung einer Werbesatzung für die Innenstadt die Fraktionen morgen zur Erörterungsveranstaltung eingeladen worden sind. Voraussichtlich wird die Werbesatzung im September bzw. Oktober in den Gremien zum Auslegungsbeschluss vorgelegt werden.

 

Der Ausschussvorsitzende unterbreitet den Vorschlag, die Thematik Richtlinie zur Gestaltung und Nutzung des öff. Raumes Innenstadt und Babelsberg bis zur Behandlung der Werbesatzung zurück zu stellen. Dann sollte geklärt werden, welche Regelungsbestandteile durch die Werbesatzung nicht erfasst werden bzw. für welche anderen Sachverhalte durch Flyer oder ein anderes kompaktes Kompendium die notwendigen Informationen zusammenfassend gegeben werden können.

 

Gegen den Vorschlag erfolgt kein Widerspruch seitens der Teilnehmer.

Frau Dr. von Kuick-Frenz stimmt dem Vorschlag zu.