22.06.2004 - 4.1 Richtlinie für die Innenstadt und Babelsberg zu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 22.06.2004
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Beschluss:
- vertagt
Durch den Ausschussvorsitzenden
wird an die Intention des damaligen SPD-Antrages erinnert. Zielstellung war die
Erarbeitung einer Richtlinie, die Bürgern und Gewerbetreibenden ermöglicht,
relativ schnell zu erkennen, was genehmigungsfähig ist oder nicht, bzw. welche
Möglichkeiten es gibt (vorrangig Aspekt der Information und Transparenz für
Bürger und Gewerbetreibende nicht der eines geeigneten Instruments zur
Durchsetzung von Regelungen durch die Verwaltung).
Herr Lehmann (Fachbereich
Stadterneuerung und Denkmalpflege) erläutert, dass der Entwurf einer
verwaltungsinternen Richtlinie vorbereitet worden ist; Teile dazu sind über
Werbesatzung od. Denkmalrecht regelbar. Zusätzliche Vorgaben/Festlegungen etc.
könnten z.B. auf einem Flyer dokumentiert werden.
Herr Goetzmann (Fachbereich
Stadtplanung und Bauordnung) teilt mit, dass bzgl. der Erarbeitung einer
Werbesatzung für die Innenstadt die Fraktionen morgen zur
Erörterungsveranstaltung eingeladen worden sind. Voraussichtlich wird die
Werbesatzung im September bzw. Oktober in den Gremien zum Auslegungsbeschluss
vorgelegt werden.
Der Ausschussvorsitzende
unterbreitet den Vorschlag, die
Thematik Richtlinie zur Gestaltung und Nutzung des öff. Raumes Innenstadt und
Babelsberg bis zur Behandlung der Werbesatzung zurück zu stellen. Dann
sollte geklärt werden, welche Regelungsbestandteile durch die Werbesatzung
nicht erfasst werden bzw. für welche anderen Sachverhalte durch Flyer oder ein
anderes kompaktes Kompendium die notwendigen Informationen zusammenfassend
gegeben werden können.
Gegen den Vorschlag erfolgt
kein Widerspruch seitens der Teilnehmer.
Frau Dr. von Kuick-Frenz
stimmt dem Vorschlag zu.