23.06.2004 - 6 Beratung der Hinweise und Vorschläge zum Fernwä...

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Frau Platzeck trägt das Anliegen ihres Ergänzungsantrages zu § 2 Abs. 1 des Fernwärmegestattungsvertrages vor.

 

Der Oberbürgermeister, Herr Exner, Herr Lohrenz und Herr Böhme von der EWP machen ihrerseits deutlich, dass eine Verpflichtung zur unterirdischen Verlegung von Leitungen den Fernwärmegestattungsvertrag überschreite; mit dem Vertrag werden die allgemeinen Rechte geregelt.

 

Im Verlauf der weiteren Diskussion macht Frau Platzeck nochmals deutlich, worum es ihr geht, letztlich geht es um die Prüfung einzelner Fälle.

 

Man verständigt sich im Ergebnis auf eine Einzelfallprüfung, d.h. unabhängig vom Fernwärmegestattungsvertrag  werden Gespräche aufgenommen, um bestimmte neuralgische Punkte einer Änderung zuzuführen.

 

Herr Schüler trägt seine Auffassung hinsichtlich des § 1, Abs. 4, zweiter Halbsatz, und § 2 Abs. 5 – Wegerecht vor.

 

In der anschließenden Diskussion merkt Herr Exner an, dass seines Erachtens im § 1 Abs. 4, zweiter Halbsatz, zwischen technisch und wirtschaftlich, ein Schrägstrich fehle, es sich insofern um einen redaktionellen Fehler handele.

 

Bezüglich des § 2 Abs. 5 verweist Herr Exner darauf, dass sich aus dem Anschluss- und Benutzungsrecht nach Fernwärmesatzung für die Stadt eine öffentlich-rechtliche Versorgungsverpflichtung in den Fernwärme-Vorranggebieten ergebe, die mit dem Fernwärmegestattungsvertrag privatrechtlich auf die EWP übertragen werde. Eine Änderung der Fernwärme-Vorranggebiete würde unternehmerische Folgen haben. Die EWP wäre zur Wahrnehmung ihrer Interessen in diese Entscheidungen noch vor einer Beschlussfassung der StVV zur Satzungsänderung einzubeziehen.

 

Herr Schüler führt ergänzend aus, dass es ihm zu wenig sei, dass die EWP nur bereit sei, regenerative Energien zu nutzen bzw. zu betreiben.

 

Her Böhme macht weitergehende Ausführungen zur Wirtschaftlichkeitsberechnung im Zusammenhang mit dem Bau des neuen Heizkraftwerkes im Jahr 1993.

 

Im Weiteren machen Herr Exner und Herr Böhme deutlich, dass alles, was neu gemacht werde, sich auf den Fernwärmepreis niederschlage. Es gebe die klare Verpflichtung der Nutzung regenerativer Energien, wenn sich die Kalkulation günstiger gestalte.

 

Zur Nachfrage von Frau Platzeck zur Wirtschaftlichkeitsberechnung, d.h. wie lange der Refinanzierungszeitraum andauere, antwortet Herr Böhme: 20 Jahre.

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Abstimmungsergebnis: