23.06.2004 - 6 Beratung der Hinweise und Vorschläge zum Fernwä...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 23.06.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Frau Platzeck trägt das Anliegen ihres Ergänzungsantrages zu
§ 2 Abs. 1 des Fernwärmegestattungsvertrages vor.
Der Oberbürgermeister, Herr Exner, Herr Lohrenz und Herr
Böhme von der EWP machen ihrerseits deutlich, dass eine Verpflichtung zur
unterirdischen Verlegung von Leitungen den Fernwärmegestattungsvertrag
überschreite; mit dem Vertrag werden die allgemeinen Rechte geregelt.
Im Verlauf der weiteren Diskussion macht Frau Platzeck
nochmals deutlich, worum es ihr geht, letztlich geht es um die Prüfung
einzelner Fälle.
Man verständigt sich im Ergebnis auf eine Einzelfallprüfung,
d.h. unabhängig vom Fernwärmegestattungsvertrag werden Gespräche aufgenommen, um bestimmte neuralgische
Punkte einer Änderung zuzuführen.
Herr Schüler trägt seine Auffassung hinsichtlich des § 1,
Abs. 4, zweiter Halbsatz, und § 2 Abs. 5 – Wegerecht vor.
In der anschließenden Diskussion merkt Herr Exner an, dass
seines Erachtens im § 1 Abs. 4, zweiter Halbsatz, zwischen technisch und
wirtschaftlich, ein Schrägstrich fehle, es sich insofern um einen
redaktionellen Fehler handele.
Bezüglich des § 2 Abs. 5 verweist Herr Exner darauf, dass
sich aus dem Anschluss- und Benutzungsrecht nach Fernwärmesatzung für die Stadt
eine öffentlich-rechtliche Versorgungsverpflichtung in den
Fernwärme-Vorranggebieten ergebe, die mit dem Fernwärmegestattungsvertrag
privatrechtlich auf die EWP übertragen werde. Eine Änderung der
Fernwärme-Vorranggebiete würde unternehmerische Folgen haben. Die EWP wäre zur
Wahrnehmung ihrer Interessen in diese Entscheidungen noch vor einer
Beschlussfassung der StVV zur Satzungsänderung einzubeziehen.
Herr Schüler führt ergänzend aus, dass es ihm zu wenig sei,
dass die EWP nur bereit sei, regenerative Energien zu nutzen bzw. zu betreiben.
Her Böhme macht weitergehende Ausführungen zur
Wirtschaftlichkeitsberechnung im Zusammenhang mit dem Bau des neuen
Heizkraftwerkes im Jahr 1993.
Im Weiteren machen Herr Exner und Herr Böhme deutlich, dass
alles, was neu gemacht werde, sich auf den Fernwärmepreis niederschlage. Es
gebe die klare Verpflichtung der Nutzung regenerativer Energien, wenn sich die
Kalkulation günstiger gestalte.
Zur
Nachfrage von Frau Platzeck zur Wirtschaftlichkeitsberechnung, d.h. wie lange
der Refinanzierungszeitraum andauere, antwortet Herr Böhme: 20 Jahre.