18.08.2004 - 4 Abwasseranschlussgebühren

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Unter Bezug auf die Sitzung des Finanzausschusses am16.06.2004 wurde den Ausschussmitgliedern zur heutigen Sitzung ein entsprechendes Papier (s. Anlage 1 und 2) ausgereicht.

 

Herr Exner informiert zum Sachstand und gibt Erläuterungen zum vorliegenden Papier.

 

In der Diskussion wird die Frage aufgeworfen, ob die Anlage 2 „Straßenübersicht“ der StVV zur Beschlussfassung vorgelegt werden sollte.

Weiterhin wurden Fragen hinsichtlich der Anschlusszwänge, der Stichtage, der Planungssicherheit und der Bezeichnung „Lerchensteig“ gestellt und durch Herr Lohrenz beantwortet.

 

Im Ergebnis wird festgehalten:

 

Die Bezeichnung „Lerchensteig wird dahingehend ergänzt, dass es heißt „Lerchensteig und Umgebung“.

Die Planungssicherheit wird durch Herrn Lohrenz und Herrn Böhme (EWP) bestätigt.

Sollte sich durch unvorhersehbare Ereignisse, wie z. B. Wettereinflüsse die Fertigstellung der Maßnahmen über den 31.12.2006 verschieben, bleiben die Rechtsansprüche bestehen.

 

Herr Schüler bittet um Präzisierung des § 9, Satz 2 wie folgt:

 

„ Abweichend von Satz 1 gilt die Kostenerstattungsregelung für die Anlage AW IV nicht bei der erstmaligen Herstellung von Grundstücksanschlüssen bis zum 31.12.2006 für die am 31.12.2004 bebauten Grundstücke, die über eine dezentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage verfügen.

 

Diese Präzisierung empfehlen die Ausschussmitglieder einstimmig zur Beschlussfassung.

 

 

 

Herr Friederich spricht den Änderungs-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 25.05.2004 betr.: „Abwasseranschlussgebühren“ an.

 

Dieser wird wie folgt geändert:

 

„Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen inwieweit bei der Beitragsgebührenerhebung für Wasser- und Abwassererschließung von Grundstücken den betroffenen Eigentümern sozialverträgliche Ratenzahlungsmodelle angeboten werden können.

Der Stadtverordnetenversammlung ist hierüber in der November-Sitzung 2004 Bericht zu erstatten.“

 

Der  o. g. Präzisierung des Antrages wird von den Ausschussmitgliedern mit 1 Enthaltung zugestimmt.

 

 

 

 

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Anlagen