18.08.2004 - 4 Abwasseranschlussgebühren
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Zusätze:
- (mit jeweils einem Änderungsantrag der Fration SPD und CDU) WV aus Sitzung FA 16.06.2004 Die Verwaltung wird beauftragt, eine entspr. Satzungsänderung vorzube., die in der Sept.-SVV beschl. werden kann, weiterhin sind d. finanz. Ausw. darzust.
- Gremium:
- Ausschuss für Finanzen
- Datum:
- Mi., 18.08.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
Unter
Bezug auf die Sitzung des Finanzausschusses am16.06.2004 wurde den
Ausschussmitgliedern zur heutigen Sitzung ein entsprechendes Papier (s. Anlage
1 und 2) ausgereicht.
Herr
Exner informiert zum Sachstand und gibt Erläuterungen zum vorliegenden Papier.
In der
Diskussion wird die Frage aufgeworfen, ob die Anlage 2 „Straßenübersicht“ der
StVV zur Beschlussfassung vorgelegt werden sollte.
Weiterhin
wurden Fragen hinsichtlich der Anschlusszwänge, der Stichtage, der
Planungssicherheit und der Bezeichnung „Lerchensteig“ gestellt und durch Herr
Lohrenz beantwortet.
Im
Ergebnis wird festgehalten:
Die
Bezeichnung „Lerchensteig wird dahingehend ergänzt, dass es heißt „Lerchensteig
und Umgebung“.
Die
Planungssicherheit wird durch Herrn Lohrenz und Herrn Böhme (EWP) bestätigt.
Sollte
sich durch unvorhersehbare Ereignisse, wie z. B. Wettereinflüsse die
Fertigstellung der Maßnahmen über den 31.12.2006 verschieben, bleiben die
Rechtsansprüche bestehen.
Herr
Schüler bittet um Präzisierung des § 9, Satz 2 wie folgt:
„
Abweichend von Satz 1 gilt die Kostenerstattungsregelung für die Anlage AW IV
nicht bei der erstmaligen Herstellung von Grundstücksanschlüssen bis zum
31.12.2006 für die am 31.12.2004 bebauten Grundstücke, die über eine dezentrale
Schmutzwasserbeseitigungsanlage verfügen.
Diese
Präzisierung empfehlen die Ausschussmitglieder einstimmig zur Beschlussfassung.
Herr
Friederich spricht den Änderungs-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom
25.05.2004 betr.: „Abwasseranschlussgebühren“ an.
Dieser
wird wie folgt geändert:
„Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen inwieweit bei der Beitragsgebührenerhebung für Wasser- und Abwassererschließung von Grundstücken den betroffenen Eigentümern sozialverträgliche Ratenzahlungsmodelle angeboten werden können.
Der
Stadtverordnetenversammlung ist hierüber in der November-Sitzung 2004 Bericht
zu erstatten.“
Der o. g. Präzisierung des Antrages wird von den Ausschussmitgliedern mit 1 Enthaltung zugestimmt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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