19.08.2004 - 9 Übernahme von Zuzahlungen und Praxisgebühren al...

Beschluss:
abgelehnt
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Frau Müller erklärt, dass der Sozialhilfeträger keine Möglichkeit hat, die Kosten zu übernehmen.

Alle Versicherten müssen ihre Eigenbeteiligung von 1 bis 2 % erbringen und erhalten danach die Zuzahlungsbefreiung von der Krankenkasse.

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Die Stadt Potsdam fordert die Bundesregierung auf, für Empfängerinnen und Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt eine gesetzliche Regelung zur Befreiung von Zuzahlungen für medizinisch notwendige Leistungen und Praxisgebühren einzuführen.

2. Die Stadt Potsdam fordert die Landesregierung auf, bis zur Einführung einer Befreiungsregelung gemäß Punkt 1 bei der Festsetzung der Regelsätze die Zuzahlungen und Praxisgebühren in die Bemessung einzubeziehen.

3. Für Empfänger von laufenden Hilfen zum Lebensunterhalt übernimmt die Stadt Potsdam ab 1. Januar 2004 rückwirkend die Praxisgebühren und Medikamentenzuzahlungen bis zur Belastungshöchstgrenze.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               3

Ablehnung:                  4

Stimmenthaltung:       0

Der Antrag wird abgelehnt.