25.08.2004 - 7.4 Umsetzung Hartz IV auf kommunaler Ebene

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Frau E. Müller führt dazu Folgendes aus:

Potsdam hat sich mit der Agentur grundsätzlich zu dem Abschluß eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft (ArGe) nach § 44 b SGB II verständigt. Derzeit wird der Vertrag juristisch aufbereitet.

Die Empfehlung bzw. der vorgelegte Rahmenvertrag des BMWA findet hierbei Berücksichtigung.

Grund für diese Entscheidung war, dass für eine gbR seitens des MI keine Zustimmung erfolgen wird (s. vorhandener Runderlass) und eine GmbH bzw. gGmbH aus zeitlichen aber auch aus Aufwandsgründen ausscheidet.

 

Die Leistung Arbeitslosengeld II wird vorübergehend an zwei Standorten (Horstweg für alle bisherigen Arbeitslosenhilfebezieher und Haus 2 der Stadtverwaltung für erwerbsfähigen bisherigen Sozialhilfeempfänger und die Tandembezieher -zusätzliche Sozialhilfe zur  Arbeitslosenhilfe) als ganzheitliche Leistung gewährt werden.

Derzeit laufen gemeinsame Schulungen für die Mitarbeiter/-innen beider Behörden sowohl in fachlicher als auch softwaremäßiger Hinsicht. Gegenseitige Hospitationen finden zum Kennenlernen der jeweiligen Arbeitsfelder statt.

 

Die von dem Sozialamt am 13.8. versandte Aufforderung zur Abgabe eines verkürzten Antrages auf Leistungen nach dem SGB II ist auf gute Resonanz gestoßen. Während der Rücklauf der ausgefüllten Anträge seitens der Agentur als schleppend bezeichnet wird, kann das Sozialamt bereits einen Rücklauf von ca. 500 Bögen (von insgesamt ca. 2.700 versandten) verzeichnen.

 

Für die Integration der Langzeitarbeitslosen im Jahr 2005 steht ein Budget von ca. 12,9 Mio € zur Verfügung. Das Verwaltungsbudget wird sich auf ca. 7,1, Mio € belaufen.

Für 2,6, Mio € liegen bereits jetzt Verpflichtungsermächtigungen mit Wirkung für das Jahr 2005 vor.

Seitens des Sozialamtes werden auch in 2004 noch Möglichkeiten nach § 18 Abs. 4 BSHG für insgesamt 6 Maßnahmen für insgesamt 90 Teilnehmer genutzt. Diese Maßnahmen werden in 2005 überführt. Genauso verhält es sich mit den Programmen Jump Plus (für Menschen bis 25 Jahre) und AFL (für Langzeitarbeitslose).

 

Für die Frage der Anerkennung der "angemessenen Kosten der Unterkunft" arbeitet der SHT gerade an einer Regelung, die sich an den bisherigen Kriterien für Sozialhilfeempfänger zuzüglich einer Übergangsregelung orientieren wird.

 

Mit den Vertretern der Kleinen Liga hat sich der Geschäftsbereich verständigt, Schulungen für deren Mitarbeiter vorzunehmen, um auch deren Beratungstätigkeit für das SGB II mit nutzen zu können.

 

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