25.08.2004 - 7.4 Umsetzung Hartz IV auf kommunaler Ebene
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.4
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 25.08.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Frau E. Müller führt dazu Folgendes
aus:
Potsdam hat sich mit der Agentur
grundsätzlich zu dem Abschluß eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur
Bildung einer Arbeitsgemeinschaft (ArGe) nach § 44 b SGB II verständigt.
Derzeit wird der Vertrag juristisch aufbereitet.
Die Empfehlung bzw. der vorgelegte
Rahmenvertrag des BMWA findet hierbei Berücksichtigung.
Grund für diese Entscheidung war,
dass für eine gbR seitens des MI keine Zustimmung erfolgen wird (s. vorhandener
Runderlass) und eine GmbH bzw. gGmbH aus zeitlichen aber auch aus
Aufwandsgründen ausscheidet.
Die Leistung Arbeitslosengeld II
wird vorübergehend an zwei Standorten (Horstweg für alle bisherigen
Arbeitslosenhilfebezieher und Haus 2 der Stadtverwaltung für erwerbsfähigen
bisherigen Sozialhilfeempfänger und die Tandembezieher -zusätzliche Sozialhilfe
zur Arbeitslosenhilfe) als
ganzheitliche Leistung gewährt werden.
Derzeit laufen gemeinsame Schulungen
für die Mitarbeiter/-innen beider Behörden sowohl in fachlicher als auch
softwaremäßiger Hinsicht. Gegenseitige Hospitationen finden zum Kennenlernen
der jeweiligen Arbeitsfelder statt.
Die von dem Sozialamt am 13.8.
versandte Aufforderung zur Abgabe eines verkürzten Antrages auf Leistungen nach
dem SGB II ist auf gute Resonanz gestoßen. Während der Rücklauf der
ausgefüllten Anträge seitens der Agentur als schleppend bezeichnet wird, kann
das Sozialamt bereits einen Rücklauf von ca. 500 Bögen (von insgesamt ca. 2.700
versandten) verzeichnen.
Für die Integration der
Langzeitarbeitslosen im Jahr 2005 steht ein Budget von ca. 12,9 Mio € zur
Verfügung. Das Verwaltungsbudget wird sich auf ca. 7,1, Mio € belaufen.
Für 2,6, Mio € liegen bereits jetzt
Verpflichtungsermächtigungen mit Wirkung für das Jahr 2005 vor.
Seitens des Sozialamtes werden auch
in 2004 noch Möglichkeiten nach § 18 Abs. 4 BSHG für insgesamt 6 Maßnahmen für
insgesamt 90 Teilnehmer genutzt. Diese Maßnahmen werden in 2005 überführt.
Genauso verhält es sich mit den Programmen Jump Plus (für Menschen bis 25
Jahre) und AFL (für Langzeitarbeitslose).
Für die Frage der Anerkennung der
"angemessenen Kosten der Unterkunft" arbeitet der SHT gerade an einer
Regelung, die sich an den bisherigen Kriterien für Sozialhilfeempfänger
zuzüglich einer Übergangsregelung orientieren wird.
Mit den Vertretern der Kleinen Liga
hat sich der Geschäftsbereich verständigt, Schulungen für deren Mitarbeiter
vorzunehmen, um auch deren Beratungstätigkeit für das SGB II mit nutzen zu
können.