07.09.2004 - 4.2 Bürgerlicher Bahnhof am Kaiserbahnhof

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Hüneke bringt den Antrag ein.

 

Frau Dr. von Kuick-Frenz erläutert, dass es sich hier um ein eingetragenes Denkmal handelt. Die Bahn hat ein Holzschutzgutachten in Auftrag gegeben; dieses soll der Bahn bereits vorliegen. Die Stadtverwaltung hat sich darum bemüht, es aber noch nicht bekommen können. Sie spricht sich deshalb für eine Vertagung der Beschlussfassung aus.

 

Mehrere Ausschussmitglieder sprechen sich für sofortige Abstimmung aus, da die Einordnung als Denkmal unabhängig vom Holzzustand getroffen worden ist.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gegenüber der Deutschen Bahn AG unmissverständlich auf den Erhalt des bürgerlichen Bahnhofs am Kaiserbahnhof hinzuwirken.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                 8

Nein-Stimmen:             0

Enthaltungen:              0

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