07.09.2004 - 3.2 Beschluss zur Reduzierung des räumlichen Geltun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 07.09.2004
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- vertagt
Frau
Holtkamp und Frau Strache (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) bringen die
Vorlage ein. Es erfolgen Erläuterungen an Hand der Pläne und Informationen
zur Historie des Bauleitverfahrens. Frau
Holtkamp verweist auf eine Korrektur zum GE 2. Wie im GE 1 sollen auch im GE
2 nur nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe zulässig sein. Die TF Nr. 11
wird entsprechend ergänzt. Neuer Wortlaut: TF 11 „ In den Gewerbegebieten GE
1 und GE 2 sind nur nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe zulässig.“
Diese Präzisierung wird zur öffentlichen Auslegung in die Planung
eingearbeitet. Auf
diverse Rückfragen und Hinweise der Teilnehmer wird eingegangen. Frau
Holtkamp bestätigt auf Nachfrage von Herrn Dr. Seidel, dass mit der
Festsetzung Gestalterische
Fragen und Ersatzstandorte für Baumpflanzungen im Zusammenhang mit dem
Grünausgleich wären über den städtebaulichen Vertrag zu regeln. Zur
Beantwortung der Nachfragen von Herrn Dr. Seidel bzgl. der Höhe der Oberkante
des Bestandsgebäudes der Bahnhofspassagen sowie der Höhe der Straßen werden
die Beschlussvorlage „Teilungsbeschluss und Strukturkonzept“ vom 4.10.2000,
Anlage 4 ‚Prinzipschnitt Höhenentwicklung der Baufelder 13 bis 17’, die
Angaben aus dem Bebauungsplan Nr. 37 A „Potsdam-Center“ und die
Masterplan-Unterlagen herangezogen. Für die Bahnhofspassagen wird an der Ecke
Babelsberger Straße/Privatstraße 5a im Prinzipschnitt eine Höhe von 48,75 m
üHN der Oberkante (OK) für den Baukörper ohne das Staffelgeschoss, mit dem zurückgesetzten
Staffelgeschoss eine Höhe der OK von 53,25m üHN angegeben. Das Höhenniveau
der Babelsberger Straße für diese Ecke wird mit 34,37 m üHN angegeben. Zum
Kreisverkehr fällt die Babelsberger Straße auf ca. 32,60 m ü.NHN ab (B-Plan
Nr. 37 B). Für die Friedrich-List-Straße gibt es Angaben aus dem Masterplan:
an der östlichen Ecke des früheren Baufeldes 13 ist das Höhenniveau mit 31.91
m ü.NHN angegeben; südlich der Wärmetauschanlage mit 32,27 m ü.NHN. (Hinweis
zur Vergleichbarkeit der Bezugssysteme der unterschiedlichen
Vermessungsunterlagen: HN = NHN – 148 mm.) In
Vorbereitung der 2. Lesung in der Ausschusssitzung am 21.09.2004 wird
festgelegt, dass die Verwaltung bis Anfang nächster Woche folgende Unterlagen
an die Ausschussmitglieder ausreicht: -
Dokumentation
der TÖB-Beteiligung -
Chronologie
des B-Plan-Verfahrens -
Zeichnung
Masterplan Zone 2 Nr. 500.03 |
Frau Dr. von Kuick-Frenz
sichert die fristgerechte Ausreichung der Unterlagen zu. |