07.09.2004 - 3.4 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 88 "Süd...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.4
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 07.09.2004
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Frau
Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein; dabei
geht sie u.a. auf die Anregungen aus der Bürger- und TÖB-Beteiligung und deren
Abwägung ein.
Der Bebauungsplan entspricht mit Ausnahme der Festsetzungen zur Kindertagesstätte der Fassung, die bereits Gegenstand des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung war.
Frau Holtkamp geht auf verschiedene Nachfragen der Teilnehmer ein.
Frau Hüneke äußert die Überlegung ggf. einen Änderungsantrag stellen zu wollen, und dazu die Vorlage für eine 2. Lesung zu vertagen.
Durch Herrn Dr. Seidel wird Bezug auf die Stellungnahmen des ADFC und des Brandenburger Vorstadt e.V. zum Radweg genommen und angekündigt, ggf. einen Änderungsantrag zur Weiterführung des Fuß- und Radweges nördlich des Bahndammes stellen zu wollen.
Durch die Verwaltung wird darauf aufmerksam gemacht, dass diese Änderung eine nochmalige öffentliche Auslegung zur Folge hätte.
Frau Holtkamp teilt mit, dass es sich hier um eine geförderte Maßnahme handelt; deren Fertigstellung bis Ende diesen Jahres erfolgen sollte. Die Abrechnung wäre bis Mitte nächsten Jahres notwendig.
Der Ausschussvorsitzende stellt als Verfahrensvorschlag
als GO-Antrag zur Abstimmung:
Die Behandlung der Vorlage wird auf die nächste Sitzung vertagt.
dagegen spricht Herr Dr. Schlomm
dafür niemand
Abstimmung: 4/4/0 (damit Ablehnung der Vertagung)
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Im Rahmen der Abwägung gemäß §
1 Abs. 6 BauGB wird über die Anregungen der Bürger und die Stellungnahmen
der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 88 „Südflanke Park
Sanssouci / Geschwister-Scholl-Straße“ entsprechend Anlage 1, 1a, 1b und
1c entschieden.
- Der Bebauungsplan Nr. 88
„Südflanke Park Sanssouci / Geschwister-Scholl-Straße“ wird gemäß § 10
BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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