08.09.2004 - 2 Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam

Beschluss:
geändert beschlossen
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Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Oberbürgermeister die Antragsteller auf Rederecht – Frau Kindelberger vom Ausländerbeirat und Herrn Vester aus Krampnitz. Gegen die Anträge auf Rederecht erhebt sich seitens der Hauptausschussmitglieder kein Widerspruch.

Darüber hinaus wurden gemäß Festlegung aus dem letzten Hauptausschuss die Ortsbürgermeister eingeladen.

 

Der Oberbürgermeister bittet Herrn Wartenberg und anschließend Frau Kindelberger und Herrn Vester, das Wort zu ergreifen.

Herr Wartenberg bittet, dem in § 3 Abs. 2 der Hauptsatzung verwendeten Begriff „Stadtteile“ durch „bewohnte Gemeindeteile“ zu ersetzen, um so die Kennzeichnung als Ortsteil zu ermöglichen. Der Ortsbeirat Fahrland hat diesem Votum auch zugestimmt.

Herr Vester begründet sein Anliegen, Krampnitz als Ortsteil in die Hauptsatzung aufzunehmen oder ordnungsgemäß aufzulösen.

Frau Kindelberger bittet, den § 9 (3) der alten Hauptsatzung beizubehalten, da dem Ausländerbeirat die vorgeschlagene Änderung nicht praktikabel erscheint.

Anschließend verweist Herr Exner auf die am 25.09.04 ausgereichte Fassung des Entwurfs der Hauptsatzung, in der einige Hinweise und Änderungen der verschiedenen Gremien, der Fraktionen und des Innenministeriums bereits berücksichtigt wurden. Darüber hinaus sind der Änderung-/Ergänzungsantrag der Fraktion PDS und das als Tischvorlage ausgereichte Austauschblatt zur Fassung des § 9 Gegenstand der Diskussion.

 

Um die Diskussion und Abstimmung zu erleichtern, werden die Paragraphen der Hauptsatzung im Einzelnen diskutiert und die dazugehörenden Änderungen und Ergänzungen abgestimmt.

 

§ 1

Der Änderungsantrag der PDS, die männliche und weibliche Form in die Hauptsatzung aufzunehmen, wird mit 7 JA-Stimmen und 7 Nein-Stimmen abgelehnt.

§ 2

Zum § 2 werden keine Änderungen vorgetragen.

§ 3

Herr Exner verweist auf die im Abs. 2 vorgenommene Änderung, dass „Stadtteile“ durch „bewohnte Gemeindeteile“ ersetzt wurde.

In diesem Zusammenhang weist Herr Krause darauf hin, dass es noch zwei offene Gerichtsverfahren aus der Wahlprüfung gebe und schlägt vor, dazu eine entsprechende Bemerkung in die Satzung aufzunehmen.

Herr Dr. Scharfenberg bittet darum, dass in den betroffenen Ortsteilen Gespräche geführt werden, damit diese sich in den entsprechenden Ortsbeiräten auch vertreten fühlen. Herr Wartenberg merkt dazu an, dass z.B. Kartzow keinen eigenen Ortsbeirat wolle. Es gehe den Einwohnern nur um die Frage der Identität mit ihrem Ort; weitere Forderungen bestehen nicht.

 

Zu den §§ 4, 5, und 6 gibt es keine Änderungswünsche

 

§ 7 (alt)

Bezüglich des ehemaligen § 7, der das Akteneinsichtsrecht regelt, liegt der Änderungsantrag der Fraktion PDS vor, diesen in der alten Fassung wieder aufzunehmen. Herr Exner verweist darauf, dass damit die Gefahr bestehe, dass die Hauptsatzung rechtswidrig sei, das Innenministerium bereits im Vorfeld darauf aufmerksam gemacht habe, dass dieser ehemalige § 7 aus der Satzung zu streichen ist. Auf die Nachfrage mehrerer Hauptausschussmitglieder erklärt der Oberbürgermeister, dass es dazu keine unterschiedlichen rechtlichen Auffassungen gebe. Das Akteneinsichtsrecht ist per Gesetz geregelt und bedarf keiner weiteren Festschreibung in der Hauptsatzung.

In der anschließenden Abstimmung wird der Änderungsantrag der PDS mit 7:5:3 angenommen.

 

§ 7 (neu)

Dazu liegt ebenfalls ein Änderungsantrag der Fraktion PDS vor, dass die bisherige Regelung, die die Herstellung des Benehmens mit den Fraktionen bei der Wahrnehmung des Vorschlagsrechts des Oberbürgermeisters für die Gleichstellungsbeauftragte vorsieht, wieder aufgenommen wird.

Herr Exner spricht sich dagegen aus und verweist darauf, dass auch hier das Innenministerium dringend davon abrate.

Seitens der Fraktionen verweisen Herr Dr. Scharfenberg und Herr Boede auf die Bedeutung bestimmter Funktionen und auf „schlechte Erfahrungen“ in den letzten Jahren.

Der Änderungsantrag der Fraktion PDS wird mit 7:7:1 abgelehnt.

 

§ 9

Herr Exner verweist auf die in dem Austauschblatt enthaltenen Änderungen, insbesondere im Abs. 6. Herr Boede spricht sich gegen die im Abs. 4 enthaltene Ausnahmeregelung aus, dass Asylbewerber und Ausländer, deren Abschiebung lediglich zeitweise durch Erteilung einer Duldung ausgesetzt ist, nicht in den Ausländerbeirat gewählt werden können. Die Begründung, dass der Mitgliedschaft im Beirat eine gewisse Kontinuität verliehen werden solle, erschließe sich ihm nicht.

Der § 9 wird mit der Maßgabe der Streichung der o.g. Ausnahmeregelung einstimmig angenommen.

 

§ 10, § 11 – keine Änderungen

 

§ 12

Die im Absatz 1 festgelegte Wertgrenze soll entsprechend dem Änderungsantrag der Fraktion PDS auf 150.000 € festgelegt werden.

Dieser Antrag wird mit 6:8:1 abgelehnt.

 

§12, § 13; § 14 – keine Änderungen

 

§ 15

Auf Nachfrage von Herrn Krause bestätigt Herr Exner, dass in der Wertgrenze auch die wiederkehrenden Leistungen enthalten sind und sich die Wertgrenze somit auf die Gesamtleistung beziehe.

Der § 15 Abs. 4 wird einstimmig angenommen.

 

§ 16, § 17 – keine Änderungen

 

§ 18

Die Fraktion der PDS beantragt, diesen Paragraphen zu streichen. Herr Exner erläutert dazu , dass das sicher möglich sei; es bedeute aber, dass die Stadtverordnetenversammlung über alle Einstellungen und Entlassungen entscheide. Bei ca. 2.000 Mitarbeitern ist das unmöglich. Das sollte nur für bestimmte Leitungsebenen und besondere Personen gelten.

Der Änderungsantrag der Fraktion PDS wird mehrheitlich abgelehnt, bei 5 JA-Stimmen.

 

§ 19, § 20 – keine Änderungen

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, die Hauptsatzung in der Fassung vom 09.08.2004 mit den o.g. Änderungen und Ergänzungen zu beschließen.

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:                           9

Ablehnung:                              5

Stimmenthaltung:       0

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Anlagen zur Vorlage