16.09.2004 - 7 Straße Am Neuen Garten

Beschluss:
abgelehnt
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Frau Kluge führt aus, dass es hier Richtlinien gibt, nach denen die baulichen und örtlichen Gegebenheiten zwingend erfüllt werden müssen. Aufgrund der Straßenführung und der Kreuzungsgeometrie sind die unbedingte frühzeitige Erkennbarkeit für den Fahrzeugführer und eine ausreichende Sichtbeziehung zwischen Fußgänger und Fahrzeugführer nicht gegeben.

Eine weitere sehr entscheidende Bestimmung sind die Belegungszahlen der einzelnen Verkehrsarten, insbesondere der Fußgänger-Querungsverkehre zu den Spitzenzeiten an einem Werktag. Beobachtungen haben ergeben, dass diese deutlich unterschritten werden.

Somit ist ein Fußgängerüberweg an dieser Stelle nicht anordnungsfähig.

 

Herr Kapuste weist auf die Mitteilungsvorlage 03/SVV/0321 hin. Ist die Entwicklung der erweiterungsfähigen Zielplanung zur Besucherserviceeinrichtung der Schlösserstiftung jetzt abgeschlossen?

 

Frau Kluge betont, dass die Ergebnisse noch nicht vorliegen.

 

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob ein neuer Zebrastreifen über die Strasse „Am Neuen Garten“ vom Eingang zum Neuen Garten am Portierhaus bis zur Abzweigung der Alleestrasse angelegt werden kann.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               0

Ablehnung:                  8

Stimmenthaltung:       1

Der Antrag wird abgelehnt.