16.09.2004 - 11 Hundesteuer für Jagd- und Rettungshunde

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Geywitz bringt den Antrag ein und begründet diesen.

 

Herr Kurras berichtet, dass sich der Finanzausschuss mehrheitlich für die Annahme des Antrags ausgesprochen hat. Dies betrifft ca. 30 Jagdhunde und würde eine jährliche Mindereinnahme von 1.260 Euro für die Stadt bedeuten.

 

Herr Dr. Schlomm weist darauf hin, dass dies keine Besserstellung der Hunde bedeutet, sondern eine Besserstellung des Hundehalters. Er spricht sich gegen den Antrag aus.

 

Herr Dr. Grittner spricht sich für den Antrag aus.

 

Herr Boede macht deutlich, dass aus seiner Sicht die eigentlich erbrachte Leistung honoriert werden sollte.

 

Herr Lehmann erklärt, dass er dem Antrag im vorliegenden Wortlaut nicht zustimmen kann.

 

Frau Geywitz erklärt, dass hiermit die offiziell registrierten Jagdhunde gemeint sind.

 

Herr Rietz betont, dass die Jagd eine öffentliche Aufgabe ist. Er weist auf die enormen Schäden durch Überbestände an Wild hin.

 

Herr Becker erklärt, dass es sich hier um Jagdgebrauchshunde handelt. Es gibt 30 Jagdgebrauchshunde, die im Potsdamer Stadtgebiet zur Jagd eingesetzt werden. Laut Gesetzgebung ist die Jagd ohne Jagdgebrauchshund nicht zulässig.

Er schildert die Aufgaben eines Jägers.

 

Herr Lehmann beantragt 100 %ige Befreiung von der Hundesteuer.

 

Frau Geywitz übernimmt dies so.

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Geänderter Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, für Jagdgebrauchs- und Rettungshunde eine Befreiung von der Hundesteuer vorzunehmen. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Hundesteuersatzung entsprechend zu überarbeiten.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               5

Ablehnung:                  3

Stimmenthaltung:       1

Dem geänderten Antrag wird zugestimmt.