22.09.2004 - 9 Kauf des Uferwegs Griebnitzsee

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Der Oberbürgermeister verweist auf den in der letzten Sitzung des Hauptausschusses ausgereichten Entwurf eines Dringlichkeitsantrages und den dazu eingereichten Änderungsantrag der Fraktion PDS.

Im Weiteren erläutert Herr Exner, dass es mit der Initiative der Eigentümer weitere Gespräche gegeben habe und nunmehr ein veränderter Rahmenvertrag dieser Initiative vorliege. Dieser entspreche aber nach wie vor nicht den Regelungen im  Baugesetzbuch, was zur Nichtigkeit des B-Planverfahrens führen könne. Darüber hinaus sei nicht klar, wen konkret diese Initiative vertrete; letztlich müsse jeder Eigentümer im Einzelnen seine Zustimmung zu den vertraglichen Regelungen geben.

Erschwerend komme hinzu, dass es seitens einzelner Eigentümer Drohungen gegeben habe, das Vorhaben, im Falle des Kaufs der Grundstücksfläche durch die Stadt, zu blockieren. So habe ein Anlieger beim Innenministerium eine  Kommunalaufsichtsbeschwerde eingereicht, mit dem Ziel, den Kauf der Stadt wegen mangelnder Haushaltsmittel zu untersagen. Des Weiteren gebe es ein Schreiben, in dem angekündigt werde, dass eine Zustimmung zur Offenhaltung des Uferweges nur dann gegeben werde, wenn bis Ende September eine Baugenehmigung für die Aufstellung eines Bootshaus erteilt sei. Dies sei wenig hilfreich, eine gemeinsame Lösung zu finden. Herr Exner bittet die Initiative, die Situation nicht eskalieren zu lassen – die Stadt sei gesprächsbereit.

Frau Dr. von Kuick-Frenz ergänzt die Ausführungen dahingehend, dass es weitere Gespräche an ihrem Tisch gebe und mittlerweile auch eine Haushaltsstelle gefunden sei, aus der der Grundstückskauf realisiert werden könne.

 

Herr Dr. Scharfenberg erläutert die Auffassung der Fraktion der PDS, dass man bisher die Variante 2 favorisiert habe, weil der genaue Verkehrswert bisher nicht bekannt war. Wenn sich die Bewertung dahingehend gestalte, dass sich der Quadratmeterpreis bei 6,50 € bewege, könne man sich auch der Variante 1 annähern. Deshalb werde eine weitere Ergänzung des Änderungsantrages

im Punkt 1 mit folgendem Wortlaut vorgeschlagen:

 

In Abhängigkeit vom bestimmten Verkehrswert wird eine Annäherung an Variante 1 angestrebt.

 

Herr Bretz bittet, die zitierten Schreiben auch den Mitgliedern des Hauptausschusses vorzulegen, um das nachvollziehen zu können. Der Oberbürgermeister sagt zu, dass die Schreiben als Anlage zum Protokoll ausgereicht werden.

Herr Bretz unterstreicht seine Auffassung, dass sich  mit den Varianten 1 und 2 die Fronten verhärten werden und langwierige Rechtsstreitigkeiten zu erwarten seien, die dazu führen werden, dass Potsdam auf lange Sicht gar keinen Uferweg haben werde. Er habe ein grundsätzliches Problem mit der Abstimmung auf Grund der rechtlichen und finanziellen Risiken.

 

In der weiteren Diskussion unterstützen Frau Platzeck, Herr Schüler, Herr Boede und Herr Dr. Scharfenberg die Variante 1, Herr Mühlberg die Variante 2.

Herr Mühlberg sieht in der Variante 3 die Gefahr, dass es zu einer Schließung des Uferweges kommen könne. Eine Annäherung an die Variante 1 sollte seiner Meinung nach dort die Grenzen haben, wo sie die Wiederherstellung der historischen Böschungssituation verhindere. Eine Verhandlung mit den Grundstückseigentümern sei bei der Variante 2 auch nicht ausgeschlossen und der Bau historischer Bootshäuser sei damit ebenso möglich. Den Änderungsantrag der PDS zur Ergänzung des 1. Punktes der Vorlage könne die Fraktion SPD nicht mittragen.

Herr Schüler betont namens seiner Fraktion, dass das Angebot der Eigentümerinitiative entsprechend des vorliegenden Rahmenvertrages nicht mitgetragen werden könne, da es zu viele Unsicherheiten gebe. Die Stadt habe nur Einfluss, wenn sie Verfahrensbeteiligte ist. Dies unterstützt Herr Boede; der Oberbürgermeister hat mit der Variante 1 freie Hand für eine Entscheidung.

 

Herr Friederich sieht in der Variante 1 einen über das öffentliche Interesse weit hinausgehenden Verfahrensweg, mit dem sich die Stadt in ein erhebliches rechtliches und finanzielles Risiko begebe.  Nach seiner Ansicht richte sich die Entscheidung gegen die Eigentümer. Wenn sich Private sozial verpflichtet fühlen, dann solle man das festmachen und annehmen.

 

Herr Exner verweist darauf, dass mit einer Annäherung an die Variante 1 – im Sinne des PDS- Änderungsantrages- das öffentliche Interesse gegenüber der OFD genau definiert werden müsse. Das sei insofern schwierig, weil der Grundstückspreis lange Zeit strittig bleiben und evtl. sogar vor Gericht verhandelt werde. Hier sollte eine andere Formulierung gefunden werden.

Nach einer kurzen Verständigung folgt Herr Dr. Scharfenberg dem Angebot der Stadt, in die einzureichende Vorlage eine Formulierung im Sinne des Änderungsantrages zum Punkt 1 zu finden und zieht diesen zurück.

 

Unter dieser Maßgabe wird der am 15.09.2004 ausgereichte Änderungsantrag der PDS zur Abstimmung gestellt.

 

Der Ausschuss für Finanzen stimmt dem Änderungsantrag mit 6 Ja-Stimmen, bei 1 Nein-Stimme zu.

Der Hauptausschuss stimmt dem Änderungsantrag mit 12 Ja-Stimmen, bei 3 Nein-Stimme zu.

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den vorliegenden Entwurf des Dringlichkeitsantrages mit den von der PDS beantragten Änderungen und der Maßgabe eines Formulierungsvorschlages für die Annäherung an die Variante 1 zu beschließen:

 

 

Reduzieren

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:      12

Ablehnung:           3

Stimmenthaltung: 1