22.09.2004 - 9 Kauf des Uferwegs Griebnitzsee
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Zusätze:
- Fraktion PDS
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 22.09.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Der Oberbürgermeister
verweist auf den in der letzten Sitzung des Hauptausschusses ausgereichten
Entwurf eines Dringlichkeitsantrages und den dazu eingereichten Änderungsantrag
der Fraktion PDS.
Im Weiteren
erläutert Herr Exner, dass es mit der Initiative der Eigentümer weitere
Gespräche gegeben habe und nunmehr ein veränderter Rahmenvertrag dieser
Initiative vorliege. Dieser entspreche aber nach wie vor nicht den Regelungen
im Baugesetzbuch, was zur
Nichtigkeit des B-Planverfahrens führen könne. Darüber hinaus sei nicht klar,
wen konkret diese Initiative vertrete; letztlich müsse jeder Eigentümer im
Einzelnen seine Zustimmung zu den vertraglichen Regelungen geben.
Erschwerend
komme hinzu, dass es seitens einzelner Eigentümer Drohungen gegeben habe, das
Vorhaben, im Falle des Kaufs der Grundstücksfläche durch die Stadt, zu
blockieren. So habe ein Anlieger beim Innenministerium eine Kommunalaufsichtsbeschwerde
eingereicht, mit dem Ziel, den Kauf der Stadt wegen mangelnder Haushaltsmittel
zu untersagen. Des Weiteren gebe es ein Schreiben, in dem angekündigt werde,
dass eine Zustimmung zur Offenhaltung des Uferweges nur dann gegeben werde,
wenn bis Ende September eine Baugenehmigung für die Aufstellung eines Bootshaus
erteilt sei. Dies sei wenig hilfreich, eine gemeinsame Lösung zu finden. Herr
Exner bittet die Initiative, die Situation nicht eskalieren zu lassen – die
Stadt sei gesprächsbereit.
Frau Dr.
von Kuick-Frenz ergänzt die Ausführungen dahingehend, dass es weitere Gespräche
an ihrem Tisch gebe und mittlerweile auch eine Haushaltsstelle gefunden sei,
aus der der Grundstückskauf realisiert werden könne.
Herr Dr.
Scharfenberg erläutert die Auffassung der Fraktion der PDS, dass man bisher die
Variante 2 favorisiert habe, weil der genaue Verkehrswert bisher nicht bekannt
war. Wenn sich die Bewertung dahingehend gestalte, dass sich der
Quadratmeterpreis bei 6,50 € bewege, könne man sich auch der Variante 1
annähern. Deshalb werde eine weitere Ergänzung des Änderungsantrages
im Punkt 1
mit folgendem Wortlaut vorgeschlagen:
In
Abhängigkeit vom bestimmten Verkehrswert wird eine Annäherung an Variante 1
angestrebt.
Herr Bretz
bittet, die zitierten Schreiben auch den Mitgliedern des Hauptausschusses
vorzulegen, um das nachvollziehen zu können. Der Oberbürgermeister sagt zu,
dass die Schreiben als Anlage zum Protokoll ausgereicht werden.
Herr Bretz
unterstreicht seine Auffassung, dass sich
mit den Varianten 1 und 2 die Fronten verhärten werden und langwierige
Rechtsstreitigkeiten zu erwarten seien, die dazu führen werden, dass Potsdam
auf lange Sicht gar keinen Uferweg haben werde. Er habe ein grundsätzliches
Problem mit der Abstimmung auf Grund der rechtlichen und finanziellen Risiken.
In der
weiteren Diskussion unterstützen Frau Platzeck, Herr Schüler, Herr Boede und Herr
Dr. Scharfenberg die Variante 1, Herr Mühlberg die Variante 2.
Herr
Mühlberg sieht in der Variante 3 die Gefahr, dass es zu einer Schließung des
Uferweges kommen könne. Eine Annäherung an die Variante 1 sollte seiner Meinung
nach dort die Grenzen haben, wo sie die Wiederherstellung der historischen
Böschungssituation verhindere. Eine Verhandlung mit den Grundstückseigentümern
sei bei der Variante 2 auch nicht ausgeschlossen und der Bau historischer
Bootshäuser sei damit ebenso möglich. Den Änderungsantrag der PDS zur Ergänzung
des 1. Punktes der Vorlage könne die Fraktion SPD nicht mittragen.
Herr
Schüler betont namens seiner Fraktion, dass das Angebot der
Eigentümerinitiative entsprechend des vorliegenden Rahmenvertrages nicht
mitgetragen werden könne, da es zu viele Unsicherheiten gebe. Die Stadt habe
nur Einfluss, wenn sie Verfahrensbeteiligte ist. Dies unterstützt Herr Boede;
der Oberbürgermeister hat mit der Variante 1 freie Hand für eine Entscheidung.
Herr
Friederich sieht in der Variante 1 einen über das öffentliche Interesse weit
hinausgehenden Verfahrensweg, mit dem sich die Stadt in ein erhebliches
rechtliches und finanzielles Risiko begebe. Nach seiner Ansicht richte sich die Entscheidung gegen die
Eigentümer. Wenn sich Private sozial verpflichtet fühlen, dann solle man das
festmachen und annehmen.
Herr Exner
verweist darauf, dass mit einer Annäherung an die Variante 1 – im Sinne des
PDS- Änderungsantrages- das öffentliche Interesse gegenüber der OFD genau
definiert werden müsse. Das sei insofern schwierig, weil der Grundstückspreis
lange Zeit strittig bleiben und evtl. sogar vor Gericht verhandelt werde. Hier
sollte eine andere Formulierung gefunden werden.
Nach einer
kurzen Verständigung folgt Herr Dr. Scharfenberg dem Angebot der Stadt, in die
einzureichende Vorlage eine Formulierung im Sinne des Änderungsantrages zum
Punkt 1 zu finden und zieht diesen zurück.
Unter
dieser Maßgabe wird der am 15.09.2004 ausgereichte Änderungsantrag der PDS zur
Abstimmung gestellt.
Der
Ausschuss für Finanzen stimmt dem Änderungsantrag mit 6 Ja-Stimmen, bei 1
Nein-Stimme zu.
Der
Hauptausschuss stimmt dem Änderungsantrag mit 12 Ja-Stimmen, bei 3 Nein-Stimme
zu.
Der
Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den vorliegenden
Entwurf des Dringlichkeitsantrages mit den von der PDS beantragten Änderungen
und der Maßgabe eines Formulierungsvorschlages für die Annäherung an die
Variante 1 zu beschließen: