12.10.2004 - 3.9 Beschluss über die Aufhebung des Satzungsbeschl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Einbringung der Vorlage erfolgt durch Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung).

 

Diskussionsbedarf besteht nicht.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Der Satzungsbeschluss vom 24.10.2002 wird entsprechend Anlage 2 aufgehoben.

 

2. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 (6) BauGB wird über die Änderung des  Bebauungsplanes entsprechend Anlage 2 entschieden.

 

3. Der Bebauungsplan Nr. 8B „Teilbereich Dorfstraße 7-9“ wird in der so geänderten Fassung gemäß § 10 BauGB als Satzung  beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:         5

Nein-Stimmen:     0

Enthaltungen:      0

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