12.10.2004 - 3.10 Stellplatzsatzung der Landeshauptstadt Potsdam
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.10
- Zusätze:
- Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 12.10.2004
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung)
bringt die Vorlage ein und macht darauf aufmerksam, dass noch kleine
Korrekturen notwendig sind:
zum Satzungstext, § 4:
das Wort Richtzahlenliste wird durch die Pluralform Richtzahlenlisten ersetzt;
zur Anlage 2.1 bis 2.3 der Satzung
(Richtzahlenlisten)
bei der lfd. Nr. 4.1 wird die
Bezugsgröße 10 m2 NF durch 10
m2 Gastraumfläche ersetzt;
zur Anlage 2.3 der Satzung
(Richtzahlenliste)
die lfd. Nr. 5.6 "Parkanlagen,
Friedhöfe" wird ersatzlos gestrichen.
Herr Jäkel merkt an, dass in den Anlagen 2.1, 2.2 und 2.3
jeweils Pkt. 7.1 das Wort Kliniken zu korrigieren ist.
Auf verschiedene Rückfragen der Teilnehmer wird durch Herrn
Goetzmann eingegangen:
-
Bsp.
Kirchsteigfeld /reduzierte Stellplatzverpflichtung -> Zielrichtung:
Investitionen in Komplexen zu befördern, die bisher nur Wohnungen hatten ->
Vervielfältigung der Nutzungsstruktur
-
bei
Parks und Friedhöfen Eigenverantwortung der jeweiligen Betreiber, daher nicht
Inhalt der Vorlage
-
Einfamilienhäuser
ab 100 m² Wohnfläche müssen 2 Stellplätze nachweisen -> damit sollen
Konflikte auf Zukunft ausgeräumt werden (Verantwortung der Stadt)
-
Bestandsschutz
-
Investitionen
der Krankenhäuser E.v.B und Josephs bedeuten keine zusätzlichen Stellplätze
-
Ansatzpunkte
für die Richtzahlenlisten ergeben sich aus landesweiten Vorgaben; teilweise
korrigiert aus den tatsächlichen Gegebenheiten in der Kommune.
Frau Dr. von Kuick-Frenz teilt mit, dass die Verwaltung eine
Ergänzung zu dieser Satzung bzgl. der Fahrradstellplätze erarbeitet.
Voraussichtlich wird diese im Frühjahr 2005 vorgelegt werden können.
Frau Platzeck bittet dabei die Erfahrungswerte mit
einfließen zu lassen.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Nach
Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen (Anlage 3) wird die
Stellplatzsatzung der Landeshauptstadt Potsdam in der Fassung gemäß Anlage 1
beschlossen.
einschl.
folgender Änderungen:
zum Satzungstext, § 4:
das Wort Richtzahlenliste wird durch die Pluralform Richtzahlenlisten ersetzt;
zur Anlage 2.1 bis 2.3 der Satzung
(Richtzahlenlisten)
bei der lfd. Nr. 4.1 wird die
Bezugsgröße 10 m2 NF durch 10
m2 Gastraumfläche ersetzt;
zur Anlage 2.3 der Satzung
(Richtzahlenliste)
die lfd. Nr. 5.6 "Parkanlagen,
Friedhöfe" wird ersatzlos gestrichen.
Korrektur in Anlagen 2.1, 2.2 und 2.3 jeweils Pkt. 7.1 –Wort
Kliniken
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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