12.10.2004 - 3.10 Stellplatzsatzung der Landeshauptstadt Potsdam

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung) bringt die Vorlage ein und macht darauf aufmerksam, dass noch kleine Korrekturen notwendig sind:

 

zum Satzungstext, § 4:

das Wort Richtzahlenliste  wird durch die Pluralform Richtzahlenlisten  ersetzt;

 

zur Anlage 2.1 bis 2.3 der Satzung (Richtzahlenlisten)

bei der lfd. Nr. 4.1 wird die Bezugsgröße 10 m2 NF  durch 10 m2 Gastraumfläche  ersetzt;

 

zur Anlage 2.3 der Satzung (Richtzahlenliste)

die lfd. Nr. 5.6 "Parkanlagen, Friedhöfe" wird ersatzlos gestrichen.

 

 

 

Herr Jäkel merkt an, dass in den Anlagen 2.1, 2.2 und 2.3 jeweils Pkt. 7.1 das Wort Kliniken zu korrigieren ist.

 

 

 

Auf verschiedene Rückfragen der Teilnehmer wird durch Herrn Goetzmann eingegangen:

-          Bsp. Kirchsteigfeld /reduzierte Stellplatzverpflichtung -> Zielrichtung: Investitionen in Komplexen zu befördern, die bisher nur Wohnungen hatten -> Vervielfältigung der Nutzungsstruktur

-          bei Parks und Friedhöfen Eigenverantwortung der jeweiligen Betreiber, daher nicht Inhalt der Vorlage

-          Einfamilienhäuser ab 100 m² Wohnfläche müssen 2 Stellplätze nachweisen -> damit sollen Konflikte auf Zukunft ausgeräumt werden (Verantwortung der Stadt)

-          Bestandsschutz

-          Investitionen der Krankenhäuser E.v.B und Josephs bedeuten keine zusätzlichen Stellplätze

-          Ansatzpunkte für die Richtzahlenlisten ergeben sich aus landesweiten Vorgaben; teilweise korrigiert aus den tatsächlichen Gegebenheiten in der Kommune.

 

Frau Dr. von Kuick-Frenz teilt mit, dass die Verwaltung eine Ergänzung zu dieser Satzung bzgl. der Fahrradstellplätze erarbeitet. Voraussichtlich wird diese im Frühjahr 2005 vorgelegt werden können.

 

Frau Platzeck bittet dabei die Erfahrungswerte mit einfließen zu lassen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Nach Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen (Anlage 3) wird die Stellplatzsatzung der Landeshauptstadt Potsdam in der Fassung gemäß Anlage 1 beschlossen.

 

einschl. folgender Änderungen:

 

zum Satzungstext, § 4:

das Wort Richtzahlenliste  wird durch die Pluralform Richtzahlenlisten  ersetzt;

 

zur Anlage 2.1 bis 2.3 der Satzung (Richtzahlenlisten)

bei der lfd. Nr. 4.1 wird die Bezugsgröße 10 m2 NF  durch 10 m2 Gastraumfläche  ersetzt;

 

zur Anlage 2.3 der Satzung (Richtzahlenliste)

die lfd. Nr. 5.6 "Parkanlagen, Friedhöfe" wird ersatzlos gestrichen.

 

Korrektur in Anlagen 2.1, 2.2 und 2.3 jeweils Pkt. 7.1 –Wort Kliniken

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:        5

Nein-Stimmen:    0

Enthaltungen:     1

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=1640&TOLFDNR=22676&selfaction=print