20.10.2004 - 2.1 Schließung des Espengrund-Gymnasiums (11)

Beschluss:
abgelehnt
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Dr. Steinicke stellt den Geschäftsordnungsantrag Abstimmung ohne Debatte, nach § 13 (1) Punkt 8 der Geschäftsordnung der SVV und begründet diesen damit , dass die Problematik seit 2003 im Rahmen der Schulentwicklungsplanung mehrfach in verschiedensten Gremien diskutiert wurde.

 

Dr. Jeschke ist dagegen, keine Diskussion zu führen. Er spricht sich dafür aus, dass die Verwaltung die Möglichkeit  bekomme zu reden bzw. die Vorlage zurückzuziehen.

 

Dr. Steinicke verweist auf § 15 (3) GO der SVV, wonach die  Verwaltung die Möglichkeit hat, sich zu äußern.

 

Herr Bretz  bittet den Geschäftsordnungsantrag zu überdenken. Wenn eine Seite die Möglichkeit erhält zu reden, sollte die andere Seite auch Rederecht erhalten.

 

Dr. Steinicke  lässt den Geschäftsordnungsantrag abstimmen.

Abstimmungsergebnis: 4 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung.

Damit erfolgt Abstimmung ohne  Debatte.

 

Herr Bretz stellt den Geschäftsordnungsantrag, Einräumung von Rederecht für Vertreter des Espengrund-Gymnasiums, da es sich nicht um eine Debatte, sondern um eine Standpunkterörterung handele.

 

Es spricht niemand dafür bzw. dagegen. Abstimmungsergebnis: 2 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen. Der Antrag ist abgelehnt.

 

Frau Fischer informiert, dass sie die Vorlage in die SVV eingebracht hat. Ergänzende Materialien wurden den Ausschussmitgliedern ausgereicht. Nach Rücksprache  mit den Referaten Schulentwicklungsplanung sowie Schulaufsicht Sekundarstufe I und II des MBJS wird gemäß Entwurf der Novellierung des Schulgesetzes die neue Schulform Oberschule nur aus den bisherigen Schulformen Realschule und Gesamtschulen der Sek. I gebildet. Gymnasien und Gesamtschulen Sek II werden bei zurückgehenden Schülerzahlen beim Übergang in Klasse 7 weiterhin konkurrieren. Im Schuljahr 2005/06 wird sich die Anzahl von 47   7. Klassen  auf 39 Klassen verringern und erst zum Schuljahr 2010/11 wird der Stand von 47 Klassen wieder erreicht sein. Danach beginnt ein leichtes Ansteigen. Sie erläutert, dass der Schulträger seine Aufgabe sehr ernst nehme, in Potsdam durch Vorhalten der Klassen die entsprechenden Schulformen zu realisieren. Die Möglichkeit des Erhalts eines Gymnasiums in Babelsberg sei zum Zeitpunkt des Schülertals über mehrere Jahre nicht möglich. Bei steigenden Schülerzahlen wäre die Errichtung eines Gymnasiums am Standort der Goethe-Schule in 4 bis 5 Jahren möglich. Mit  dem Heranwachsen der Grundschule am Griebnitzsee in eine 3-Zügigkeit wäre der Schulstandort für ein 3 –zügiges Gymnasium räumlich nicht ausreichend.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Das Espengrund-Gymnasium (11) nimmt im Schuljahr 2005/06 keine 7. und keine 11. Klassen auf und wird mit Beendigung des Schuljahres 2005/06 geschlossen. Die gymnasiale Oberstufe läuft am Standort des Espengrund-Gymnasiums aus.

 

Im Schuljahr 2006/07 werden die Klassenstufen 10 und 13 am jetzigen Standort des Espengrund-Gymnasiums in der Domstraße 14 a als Filiale des Leibniz-Gymnasiums (41) beschult.

Die Weiterbeschulung der drei 10. Klassen erfolgt ab Schuljahr 2007/08 in der gymnasialen Oberstufe des Leibniz-Gymnasiums.

 

2. Auch allen Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 9 und 10 des Schuljahres 2004/05 wird garantiert, dass sie ihre Schulzeit an einem städtischen Gymnasium beenden können. Hierzu wird die Zügigkeit der anderen vier Gymnasien in den Schuljahren 2005/06 und 2006/07 in der Klassenstufe 11 jeweils um einen Zug erhöht.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:            1

Ablehnung:            7

Enthaltung:             0                      abgelehnt

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Anlagen zur Vorlage