20.10.2004 - 2.2 Überleitung des Betriebes der Hallen- und Stran...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Fischer verweist auf die mit dem HSK beschlossene Prüfung der Möglichkeit die Schwimmhallen „Am Brauhausberg“ und „Am Stern“ in die Hand der Stadtwerke Potsdam GmbH zu geben. Sie bittet um Zustimmung für das vorgeschlagene Verfahren.

 

Es schließen sich Fragen der Ausschussmitglieder an, die Frau Fischer und Herr Paffhausen beantworten.

 

Frau Fischer informiert, dass der Vertrag in der Dezembersitzung vorgelegt werde.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Die LHP überträgt einer zu gründenden 100%igen Tochtergesellschaft der SWP zum 01.01.2005 den Betrieb der städtischen Hallen- und Strandbäder. Die Schwimmhalle am Standort Luftschiffhafen ist  auf Grund der Besonderheiten im Rahmen der Nutzung als Olympiastützpunkt derzeit von der Übertragung ausgenommen.

 

2.      Die Stadtwerke Potsdam GmbH gründet eine 100%ige Tochtergesellschaft. Gesellschaftszweck der Tochter ist der Betrieb, die Errichtung sowie die Instandhaltung der Hallen- und Strandbäder.

 

3.      Die für den Betrieb der öffentlichen Hallen- und Strandbäder betriebsnotwendigen Anlagen und Grundstücke werden in einer für beide Seiten (LHP und SWP) betriebswirtschaftlich optimierten Art und Weise auf die zu gründende Tochtergesellschaft übertragen.

 

4.      Im Rahmen des Betriebsübergangs werden die Arbeitsverhältnisse der städtischen Mitarbeiter des Bäderbereiches auf die zu gründende Tochtergesellschaft überführt.

 

5.      Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die im Rahmen der Überleitung des Betriebes der Hallen- und Strandbäder erforderlichen Verträge der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:            7

Ablehnung:            1                      angenommen