20.10.2004 - 2.2 Überleitung des Betriebes der Hallen- und Stran...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.2
- Zusätze:
- Verfasser : 2/21
- Gremium:
- Ausschuss für Bildung und Sport
- Datum:
- Mi., 20.10.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Schule und Sport
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Frau Fischer verweist auf die mit dem HSK beschlossene Prüfung der
Möglichkeit die Schwimmhallen „Am Brauhausberg“ und „Am Stern“ in die Hand der
Stadtwerke Potsdam GmbH zu geben. Sie bittet um Zustimmung für das
vorgeschlagene Verfahren.
Es schließen sich Fragen der Ausschussmitglieder an, die Frau Fischer und Herr Paffhausen beantworten.
Frau Fischer informiert, dass der Vertrag in der Dezembersitzung
vorgelegt werde.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Die LHP überträgt einer zu gründenden 100%igen Tochtergesellschaft der SWP zum 01.01.2005 den Betrieb der städtischen Hallen- und Strandbäder. Die Schwimmhalle am Standort Luftschiffhafen ist auf Grund der Besonderheiten im Rahmen der Nutzung als Olympiastützpunkt derzeit von der Übertragung ausgenommen.
2.
Die
Stadtwerke Potsdam GmbH gründet eine 100%ige Tochtergesellschaft.
Gesellschaftszweck der Tochter ist der Betrieb, die Errichtung sowie die
Instandhaltung der Hallen- und Strandbäder.
3.
Die
für den Betrieb der öffentlichen Hallen- und Strandbäder betriebsnotwendigen
Anlagen und Grundstücke werden in einer für beide Seiten (LHP und SWP)
betriebswirtschaftlich optimierten Art und Weise auf die zu gründende
Tochtergesellschaft übertragen.
4. Im Rahmen des Betriebsübergangs werden die Arbeitsverhältnisse der städtischen Mitarbeiter des Bäderbereiches auf die zu gründende Tochtergesellschaft überführt.
5.
Die
Stadtverwaltung wird beauftragt, die im Rahmen der Überleitung des Betriebes
der Hallen- und Strandbäder erforderlichen Verträge der
Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.