20.10.2004 - 2.4 Satzung über die Bildung von Schulbezirken der ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.4
- Zusätze:
- Verfasser : 2/21 Verfasser 2: gudrun Wildgrube
- Gremium:
- Ausschuss für Bildung und Sport
- Datum:
- Mi., 20.10.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Schule und Sport
- Beschluss:
- vertagt
Herr Ofcsarik verweist auf den Schulentwicklungsplan 2004-2009. Daraus
ergibt sich die Notwendigkeit der Wiedereinrichtung einer Primarstufe an
der Rosa-Luxemburg-Gesamtschule.
Schulkonferenzen an den Schulen 8, 24 und 19 werden durchgeführt. Die Schulen 8
und 24 äußerten Kritik
hinsichtlich der vorgesehenen Grenzen zwischen den Schulbezirken, wonach
die gegenüberliegenden Straßenseiten dieser Schulen zum Schulbezirk 19 gehören.
Er erläutert, dass die Schüler nicht gleichmäßig über das Stadtgebiet verteilt
und Schulen stationär seien. Außerdem verweist er darauf, dass für die Stadt
deckungsgleiche Schulbezirke festgelegt seien und Eltern die Möglichkeit
hätten, ihr Kind an einer anderen Schule anzumelden. Veränderungen gibt es auch
bei den Schulbezirken 37 und 51. Um den Raumbedarf für die Gesamtschule am
Schulstandort Zentrum Ost zu sichern, wird es notwendig, die Zügigkeit der
Grundschule auf 2 Züge zu begrenzen. Die Kinder aus dem Gebiet Brauhausberg und
Teltower Vorstadt werden zukünftig zur Gesamtschule 51 fahren.
Dr. Jeschke bittet darum, den Eltern die Deckungsgleichheit der
Schulbezirke 8, 24 und 19 zu erklären.
Frau Fischer sagt zu, dass in der Pressemitteilung zur Einschulung
darauf hingewiesen wird.
Dr. Steinicke verweist auf einen Brief zu dieser Problematik an die
Vorsitzende der SVV, Frau Müller.
Frau Gülzow sieht einen
Konflikt im Satzungstext zwischen
§ 2 (1) und § 2 (3). Bei
deckungsgleichen Schulbezirken können Eltern ihre Kinder in allen Schulen
anmelden. Dem widerspricht § 2 (3), wonach die Anmeldung zunächst an der
örtlich zuständigen Grundschule zu erfolgen hätte.
Herr Ofcasik erläutert, dass diese Verfahrensweise im letzten Jahr mit
der Rechtsstelle des Staatlichen Schulamtes abgestimmt wurde und bei der
Anmeldung 2003/04 praktiziert wurde. Die Anmeldung an der zunächst zuständigen
Grundschule erleichtere die
Kontrolle der Schulpflicht.
Herr Bretz stellt den Geschäftsordnungsantrag die Abstimmung
der DS 04/SVV/0704 bis zur SVV zurückzustellen, da es Unklarheiten zum
Verfahren gäbe. Er meint, dass es kein inhaltlicher, sondern ein
Formulierungsstreitpunkt sei und die Fraktionen vor der SVV zu einer Meinung
kommen würden.
Frau Fischer sagt zu, vor der SVV eine Erklärung in die Fraktionen zu
geben.
Herr Ofcsarik weist darauf hin, dass die Satzung im November beschlossen
werden müsse, da im Dezember das Einschulungsverfahren für das Schuljahr
2005/06 beginne.
Dr. Steinicke stellt fest:
Wegen notwendiger Klärung sachlicher, fachlicher Fragen wird
die DS 04/SVV/0704 nicht abgestimmt.
Keine
Gegenstimmen