20.10.2004 - 2.4 Satzung über die Bildung von Schulbezirken der ...

Beschluss:
vertagt
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Herr Ofcsarik verweist auf den Schulentwicklungsplan 2004-2009. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit der Wiedereinrichtung einer Primarstufe an der  Rosa-Luxemburg-Gesamtschule. Schulkonferenzen an den Schulen 8, 24 und 19 werden durchgeführt. Die Schulen 8 und 24 äußerten Kritik  hinsichtlich der vorgesehenen Grenzen zwischen den Schulbezirken, wonach die gegenüberliegenden Straßenseiten dieser Schulen zum Schulbezirk 19 gehören. Er erläutert, dass die Schüler nicht gleichmäßig über das Stadtgebiet verteilt und Schulen stationär seien. Außerdem verweist er darauf, dass für die Stadt deckungsgleiche Schulbezirke festgelegt seien und Eltern die Möglichkeit hätten, ihr Kind an einer anderen Schule anzumelden. Veränderungen gibt es auch bei den Schulbezirken 37 und 51. Um den Raumbedarf für die Gesamtschule am Schulstandort Zentrum Ost zu sichern, wird es notwendig, die Zügigkeit der Grundschule auf 2 Züge zu begrenzen. Die Kinder aus dem Gebiet Brauhausberg und Teltower Vorstadt werden zukünftig zur Gesamtschule 51 fahren.

 

Dr. Jeschke bittet darum, den Eltern die Deckungsgleichheit der Schulbezirke 8, 24 und 19 zu erklären.

 

Frau Fischer sagt zu, dass in der Pressemitteilung zur Einschulung darauf hingewiesen wird.

 

Dr. Steinicke verweist auf einen Brief zu dieser Problematik an die Vorsitzende der SVV, Frau Müller.

 

Frau Gülzow sieht einen  Konflikt im Satzungstext zwischen  § 2 (1)  und § 2 (3). Bei deckungsgleichen Schulbezirken können Eltern ihre Kinder in allen Schulen anmelden. Dem widerspricht § 2 (3), wonach die Anmeldung zunächst an der örtlich zuständigen Grundschule zu erfolgen hätte.

 

Herr Ofcasik erläutert, dass diese Verfahrensweise im letzten Jahr mit der Rechtsstelle des Staatlichen Schulamtes abgestimmt wurde und bei der Anmeldung 2003/04 praktiziert wurde. Die Anmeldung an der zunächst zuständigen Grundschule  erleichtere die Kontrolle der Schulpflicht.

 

Herr Bretz stellt den Geschäftsordnungsantrag die Abstimmung der DS 04/SVV/0704 bis zur SVV zurückzustellen, da es Unklarheiten zum Verfahren gäbe. Er meint, dass es kein inhaltlicher, sondern ein Formulierungsstreitpunkt sei und die Fraktionen vor der SVV zu einer Meinung kommen würden.

 

Frau Fischer sagt zu, vor der SVV eine Erklärung in die Fraktionen zu geben.

 

Herr Ofcsarik weist darauf hin, dass die Satzung im November beschlossen werden müsse, da im Dezember das Einschulungsverfahren für das Schuljahr 2005/06 beginne.

 

Dr. Steinicke stellt fest:

Wegen notwendiger Klärung sachlicher, fachlicher Fragen wird die DS 04/SVV/0704 nicht abgestimmt.

 

Keine Gegenstimmen

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