21.10.2004 - 4 Naturschutz im Park Babelsberg

Beschluss:
abgelehnt
Reduzieren

Herr Boede bringt den Antrag ein und begründet diesen.

 

Herr Wilke macht deutlich, dass festgestellt werden muss, was schützenswert ist. Der Park sollte nicht zu 100 % den früheren Gegebenheiten angepasst werden.

 

Herr Kapuste berichtet, dass im Kulturausschuss durch die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten sehr gut dargestellt wurde, wie der Umgang mit Kultur und Natur erfolgt.

 

Frau Dr. Lotz bringt ihre Verwunderung darüber zum Ausdruck, dass von der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten kein Vertreter eingeladen wurde.

 

Herr Jäkel schlägt vor, den Antrag zu vertagen und Vertreter der Stiftung einzuladen.

 

Herr Bolze macht deutlich, dass dies in einem sehr breiten Verfahren im Parkbeirat sowie im Naturschutzbeirat diskutiert und im Umweltministerium geprüft wurde.

 

Herr Lehmann bringt zum Ausdruck, dass er dem Antrag nicht zustimmen kann.

 

Herr Jäkel bittet um Verständigung im Ausschuss, ob in der heutigen Sitzung die Abstimmung zur Drucksache erfolgen soll.

 

Herr Boede weist darauf hin, dass die Stiftung in der Vergangenheit auch schon gegen die Baumschutzverordnung verstoßen hat.

 

Frau Dr. Lotz erinnert daran, dass die Stiftung jährlich Anpflanzungen durchführt.

 

Herr Lehmann beantragt Abstimmung zur Drucksache.

 

Frau Dr. Lotz beantragt Vertagung der Drucksache.

 

Abstimmung zur Vertagung der DS:

Zustimmung:               1

Ablehnung:                  6

Stimmenthaltung:       2

Der GO-Antrag wird abgelehnt.

 

Reduzieren

Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert:

 

1.      bei der Bearbeitung des Antrages der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 36 i. V. m. § 32 BbgNatSchG die Belange des Naturschutzes hinreichend zu berücksichtigen.

 

2.      dazu eine ausführliche Übersicht über die absehbaren Folgen für den Baumbestand und die bedrohten Tier- und Pflanzenarten zu erarbeiten bzw. von der Stiftung anzufordern.

 

3.      zu prüfen, ob die Herstellung der Sichtbeziehung auch ohne die Fällung intakter Bäume langfristig durch Verhinderung neuen Aufwuchses und Entnahme absterbender Bäume erfolgen kann.

                       

4.     ggf. jede Fällgenehmigung an die Auflage zu binden, ausreichende (konkret festzulegende) Ausgleichsmaßnahmen im Bereich des Parks zeitnah umzusetzen.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Zu 1.:

Zustimmung:               3

Ablehnung:                  5

Stimmenthaltung:       1

 

Zu 2.:

Zustimmung:               3

Ablehnung:                  6

Stimmenthaltung:       0

 

 

Zu 3.:

Zustimmung:               4

Ablehnung:                  5

Stimmenthaltung:       0

 

 

Zu 4.:

Zustimmung:               3

Ablehnung:                  6

Stimmenthaltung:       0

 

Der Antrag wird abgelehnt.