21.10.2004 - 4 Naturschutz im Park Babelsberg
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Zusätze:
- Verfasser : Fraktion Die Andere
- Datum:
- Do., 21.10.2004
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Andere
- Beschluss:
- abgelehnt
Herr
Boede bringt den
Antrag ein und begründet diesen.
Herr
Wilke macht
deutlich, dass festgestellt werden muss, was schützenswert ist. Der Park sollte
nicht zu 100 % den früheren Gegebenheiten angepasst werden.
Herr
Kapuste berichtet,
dass im Kulturausschuss durch die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten sehr
gut dargestellt wurde, wie der Umgang mit Kultur und Natur erfolgt.
Frau
Dr. Lotz bringt
ihre Verwunderung darüber zum Ausdruck, dass von der Stiftung Preußische
Schlösser und Gärten kein Vertreter eingeladen wurde.
Herr
Jäkel schlägt vor,
den Antrag zu vertagen und Vertreter der Stiftung einzuladen.
Herr
Bolze macht
deutlich, dass dies in einem sehr breiten Verfahren im Parkbeirat sowie im
Naturschutzbeirat diskutiert und im Umweltministerium geprüft wurde.
Herr
Lehmann bringt zum
Ausdruck, dass er dem Antrag nicht zustimmen kann.
Herr
Jäkel bittet um
Verständigung im Ausschuss, ob in der heutigen Sitzung die Abstimmung zur
Drucksache erfolgen soll.
Herr
Boede weist darauf
hin, dass die Stiftung in der Vergangenheit auch schon gegen die
Baumschutzverordnung verstoßen hat.
Frau
Dr. Lotz erinnert
daran, dass die Stiftung jährlich Anpflanzungen durchführt.
Herr Lehmann beantragt Abstimmung zur
Drucksache.
Frau
Dr. Lotz beantragt
Vertagung der Drucksache.
Abstimmung
zur Vertagung der DS:
Zustimmung: 1
Ablehnung: 6
Stimmenthaltung: 2
Der
GO-Antrag wird abgelehnt.
Beschlusstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert:
1.
bei
der Bearbeitung des Antrages der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten zur
Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 36 i. V. m. § 32 BbgNatSchG die
Belange des Naturschutzes hinreichend zu berücksichtigen.
2.
dazu
eine ausführliche Übersicht über die absehbaren Folgen für den Baumbestand und
die bedrohten Tier- und Pflanzenarten zu erarbeiten bzw. von der Stiftung
anzufordern.
3.
zu
prüfen, ob die Herstellung der Sichtbeziehung auch ohne die Fällung intakter
Bäume langfristig durch Verhinderung neuen Aufwuchses und Entnahme
absterbender Bäume erfolgen kann.
4.
ggf. jede
Fällgenehmigung an die Auflage zu binden, ausreichende (konkret festzulegende)
Ausgleichsmaßnahmen im Bereich des Parks zeitnah umzusetzen.