26.10.2004 - 3.3 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 88 "Süd...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Zusätze:
- Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 26.10.2004
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Durch den Ausschussvorsitzenden
wird erinnert, dass die Vorlage nochmals an den SB-Ausschuss zurück überwiesen
worden ist.
Herr
Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung) geht auf die formale Seite
ein: Wenn Änderungsanträgen stattgegeben werden sollten, kann der B-Plan als
Satzung nicht beschlossen werden. Sondern verlangt eine erneute öff. Auslegung.
Hier bestünde ein Problem mit dem Fördergeldgeber; da der Bewilligungszeitraum
deutlich überschritten worden ist.
Der
Ausschussvorsitzende geht ebenfalls auf die formale Seite ein und
unterstreicht, dass der Plangeber, d.h. die Stadtverordnetenversammlung, frei
in seiner Abwägungsentscheidung ist. Gegebenfalls auftretende Probleme bei der
Abrechnung von Fördermitteln können keinesfalls die Art der Abwägung von
während der Auslegung vorgebrachten Einwendungen und Anregungen bestimmen.
Verschiedene
Teilnehmer ergreifen das Wort.
Herr Dr. Seidel stellt
folgenden Änderungsantrag:
Der Anregung des ADFC und des Brandenburger Vorstadt e.V.
wird gefolgt, einen durchgängigen Radweg nördlich der Bahntrasse zu
ermöglichen. Planung und Abwägung sind entsprechend zu verändern.
Abstimmung: 7/2/0
Frau
Hüneke stellt folgenden nochmals modifizierten Änderungsantrag:
Folgende Änderungen sind in den
Festsetzungen zum B-Plan und in der Karte entsprechend einzuarbeiten:
Baufeld Nr. 42 – Verschiebung
der Baulinie auf Höhe des Hotels
Abstimmung: 1/6/2
Baufeld Nr. 46 – Verschiebung
der Baulinie auf Höhe der vorhandenen Bebauung
Abstimmung: 1/5/3
Baufeld Nr. 58 – Verschiebung
der Baulinie um 10 m nach Süden
Abstimmung: 3/1/5
Die Geschossigkeit der o.g.
Baufelder ist auf 2 festzusetzen
Abstimmung: 1/4/4
Beschlusstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Im Rahmen der Abwägung gemäß §
1 Abs. 6 BauGB wird über die Anregungen der Bürger und die Stellungnahmen
der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 88 „Südflanke Park
Sanssouci / Geschwister-Scholl-Straße“ entsprechend Anlage 1, 1a, 1b und
1c entschieden.
- Der Bebauungsplan Nr. 88
„Südflanke Park Sanssouci / Geschwister-Scholl-Straße“ wird gemäß § 10
BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt.
+
folgende Änderungen:
Folgende Änderungen sind in den Festsetzungen zum B-Plan und in der Karte entsprechend einzuarbeiten:
Baufeld
58 Verschiebung der Baulinie um 10 m nach Süden.
Der Anregung des ADFC und des Brandenburger Vorstadt e.V. wird gefolgt, einen durchgängigen Radweg nördlich der Bahntrasse zu ermöglichen. Planund und Abwägung sind entsprechend zu verändern.
Anlagen zur Vorlage
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