26.10.2004 - 3.3 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 88 "Süd...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Durch den Ausschussvorsitzenden wird erinnert, dass die Vorlage nochmals an den SB-Ausschuss zurück überwiesen worden ist.

 

Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung) geht auf die formale Seite ein: Wenn Änderungsanträgen stattgegeben werden sollten, kann der B-Plan als Satzung nicht beschlossen werden. Sondern verlangt eine erneute öff. Auslegung. Hier bestünde ein Problem mit dem Fördergeldgeber; da der Bewilligungszeitraum deutlich überschritten worden ist.

 

Der Ausschussvorsitzende geht ebenfalls auf die formale Seite ein und unterstreicht, dass der Plangeber, d.h. die Stadtverordnetenversammlung, frei in seiner Abwägungsentscheidung ist. Gegebenfalls auftretende Probleme bei der Abrechnung von Fördermitteln können keinesfalls die Art der Abwägung von während der Auslegung vorgebrachten Einwendungen und Anregungen bestimmen.

 

Verschiedene Teilnehmer ergreifen das Wort.

 

Herr Dr. Seidel stellt folgenden Änderungsantrag:

 

Der Anregung des ADFC und des Brandenburger Vorstadt e.V. wird gefolgt, einen durchgängigen Radweg nördlich der Bahntrasse zu ermöglichen. Planung und Abwägung sind entsprechend zu verändern.

Abstimmung: 7/2/0

 

 

Frau Hüneke stellt folgenden nochmals modifizierten Änderungsantrag:

Folgende Änderungen sind in den Festsetzungen zum B-Plan und in der Karte entsprechend einzuarbeiten:

 

Baufeld Nr. 42 – Verschiebung der Baulinie auf Höhe des Hotels

                            Abstimmung: 1/6/2

 

Baufeld Nr. 46 – Verschiebung der Baulinie auf Höhe der vorhandenen Bebauung

                            Abstimmung: 1/5/3

 

Baufeld Nr. 58 – Verschiebung der Baulinie um 10 m nach Süden

                            Abstimmung:  3/1/5

 

Die Geschossigkeit der o.g. Baufelder ist auf 2 festzusetzen

                            Abstimmung: 1/4/4

 

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Anregungen der Bürger und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 88 „Südflanke Park Sanssouci / Geschwister-Scholl-Straße“ entsprechend Anlage 1, 1a, 1b und 1c entschieden.
  2. Der Bebauungsplan Nr. 88 „Südflanke Park Sanssouci / Geschwister-Scholl-Straße“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt.

 

 

+ folgende Änderungen:

 

Folgende Änderungen sind in den Festsetzungen zum B-Plan und in der Karte entsprechend einzuarbeiten:

Baufeld 58 Verschiebung der Baulinie um 10 m nach Süden.

 

 

 

Der Anregung des ADFC und des Brandenburger Vorstadt e.V. wird gefolgt, einen durchgängigen Radweg nördlich der Bahntrasse zu ermöglichen. Planund und Abwägung sind entsprechend zu verändern.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:              7

Nein-Stimmen:          1

Enthaltungen:           1

 

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Anlagen zur Vorlage