27.10.2004 - 5 Überleitung des Betriebes der Hallen- und Stran...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Frau Fischer berichtet, dass die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes der Landeshauptstadt Potsdam am 5. Mai 2004 beschlossen hat, den städtischen Zuschuss für die Schwimmhallen „Am Brauhausberg“ und „Am Stern“ zu senken. Diese Vorlage, bestehend aus fünf Beschlusspunkten, sei der Einstieg in das Haushaltssicherungskonzept. Sie sichert zu, dass bei einem zustimmenden Votum des Hauptausschusses diesem bis zum Dezember 2004 ein entsprechender Vorvertrag vorgelegt werde.

 

Herr Dr. Scharfenberg erkundigt sich nach dem Stand der Vorbereitung der Personalüberleitung sowie nach eventuell anstehenden Problemen.

 

Frau Fischer erläutet, dass sich derzeit keine Probleme ergeben würden. Rechtliche Grundlage für die Überleitung des Personals sei § 613 a BGB. Darüber hinaus erfolge eine Abstimmung mit dem Personalrat; ebenso seien die Mitarbeiter informiert.

Reduzieren

Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu  beschließen:

 

1.      Die LHP überträgt einer zu gründenden 100%igen Tochtergesellschaft der SWP zum 01.01.2005 den Betrieb der städtischen Hallen- und Strandbäder. Die Schwimmhalle am Standort Luftschiffhafen ist  auf Grund der Besonderheiten im Rahmen der Nutzung als Olympiastützpunkt derzeit von der Übertragung ausgenommen.

2.      Die Stadtwerke Potsdam GmbH gründet eine 100%ige Tochtergesellschaft. Gesellschaftszweck der Tochter ist der Betrieb, die Errichtung sowie die Instandhaltung der Hallen- und Strandbäder

3.      Die für den Betrieb der öffentlichen Hallen- und Strandbäder betriebsnotwendigen Anlagen und Grundstücke werden in einer für beide Seiten (LHP und SWP) betriebswirtschaftlich optimierten Art und Weise auf die zu gründende Tochtergesellschaft übertragen.

4.      Im Rahmen des Betriebsübergangs werden die Arbeitsverhältnisse der städtischen Mitarbeiter des Bäderbereiches auf die zu gründende Tochtergesellschaft überführt.

5.      Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die im Rahmen der Überleitung des Betriebes der Hallen- und Strandbäder erforderlichen Verträge der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               14

Ablehnung:                    1

Stimmenthaltung:         1