27.10.2004 - 6 Standort und Trägerschaft für den Bau des Freiz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Frau Dr. von Kuick-Frenz erinnert daran, dass in der Vergangenheit verschiedene Standort-, Trägerschafts- und Finanzierungsvarianten geprüft wurden. Wolle Potsdam noch eine reelle Chance, ein Freizeitbad zu bauen und dafür eine bis zu 80%-ige Förderung erhalten, müsse nunmehr unmittelbar mit den Vorbereitungen begonnen werden.

 

Da der Stadt nach wie vor keine Unterlagen des Investors vorliegen, die eine veränderte Sachlage darstellen, sieht sich die Stadt veranlasst, dringend nach anderen Möglichkeiten zur Sicherung der potenziell für sie beim Land vorhandenen Fördermittel für ein Bad in Potsdam zu suchen.

Mit diesem Antrag wird der Neubau eines Freizeitbades am Standort Brauhausberg avisiert.

 

Herr Exner berichtet, dass die Unternehmensgruppe Weber, trotz Bittens, der Stadt nicht die jetzt bei der ILB eingereichten Unterlagen zur Verfügung gestellt habe, so dass derzeit die neue Sachlage nicht vollständig bekannt sei. Dieser Antrag laufe wohl darauf hinaus, das Projekt ohne kommunale Mittel durchzuführen. Da dies alles keine verlässliche Grundlage für die Stadt sein könne, müsse die Stadt eine klare Alternative benennen und vorbereiten. Die noch vorhandene Zeit für die Nutzung der Fördermittel dürfe nicht tatenlos verstreichen.

 

Der Oberbürgermeister verweist darauf, dass der Antrag bei der ILB nicht vollständig sei und deshalb noch nicht beschieden wurde.

 

Herr Schüler erkundigt sich danach, wann die ILB den Fördermittelantrag voraussichtlich entscheiden werde und wie verfahren würde, falls der Antrag abgelehnt wird.

Frau Dr. von Kuick-Frenz führt aus, dass es einen verbindlichen V- und E-Plan aus dem Jahre 1996 gibt, der die gültige Rechtslage darstelle.

 

Herr Dr. Scharfenberg betont, dass mit dem jetzt vorliegenden Entscheidungsvorschlag massiv auf die Entwicklung Einfluss genommen werde. Der Investor habe seinen Antrag in geänderter Form eingereicht, womit der Standort Drewitz möglich sei und die Stadt kein Risiko trage. Seiner Meinung nach reduziere sich jetzt alles auf die Fragen, ob der Standort Drewitz überhaupt noch gewollt und die Finanzierung durch den Investor möglich sei.

Er kritisiert, dass mit einem Förderantrag der Stadt zwei konkurrierende Anträge bei der ILB vorliegen und dass die Stadt seit mindestens einem halben Jahr das Verfahren blockiert habe.

Er habe zwar Verständnis für den vorliegenden Alternativantrag, bevorzugter Standort bleibe für seine Fraktion aber Drewitz.

 

Frau Bankwitz gibt zu bedenken, dass die Dauer des Interesses des Investors keine Garantie für das Gelingen des Projektes sein könne. Sie schlägt vor, dass in dem Freizeitbad am Brauhausberg der sportbetonte Bereich größer sein sollte als der spaßbetonte.

Sie bittet die Verwaltung, einen Dringlichkeitsantrag in die Stadtverordnetenversammlung zur Änderung des Tourismuskonzeptes einzubringen, dass das Freizeitbad am Brauhausberg gebaut werden solle. Dies hänge u.a. auch mit der Entwicklung der Speicherstadt zusammen.

 

 

Herr Bretz meint, dass man die Standorte Drewitz und Brauhausberg nicht gegenüberstellen, sondern fragen sollte: Was ist für die Stadt das Optimale? Die Schwimmhalle am Brauhausberg befinde sich  sowieso in einem kritischen Zustand, so dass mittelfristig Sanierungsbedarf bestehe.

Darüber hinaus sollte die Verwaltung hinsichtlich möglicher Schadensersatzforderungen wegen der eventuell ausbleibenden Realisierung des Spaßbades in Drewitz Position beziehen.

 

Herr Mühlberg weist auf den Termindruck wegen des befristeten Förderprogramms hin. Der Investor versuche seit sechs Jahren einen Förderbescheid zu erhalten. Dies könne man unterschiedlich bewerten. Er persönlich habe zunehmend das Vertrauen verloren. Er halte es für richtig, dass die Stadt parallel eigene Aktivitäten unternehme.

Herr Mühlberg unterstützt die Forderung von Frau Bankwitz, ein wettkampftaugliches 50-m-Schwimmbecken einzuplanen. Er erkundigt sich nach der diesbezüglichen Planung.

 

Der Oberbürgermeister macht deutlich, dass eine Planung noch nicht erfolgt sei. Zunächst müsse eine Entscheidung über diesen Antrag gefällt werden.

 

Herr Friedrich betont, dass man dem Investor, wenn er denn das Spaßbad zu 100 % aus eigenen Mitteln finanziere, auch freie Hand bei der Planung lassen solle. Er warne allerdings davor, die bereitstehenden Fördermittel verfallen zu lassen und unterstütze deshalb den Antrag der Verwaltung.

 

 

Der Oberbürgermeister macht deutlich, dass nicht absehbar sei, wann die ILB über den Antrag der Weber-Gruppe entscheiden wird. Weiterhin sei zu bedenken, dass es nicht auszuschließen ist, dass die Weber-Gruppe gegen diesen Bescheid rechtliche Schritte einleitet. Es sei ungewiss, wann es eine rechtskräftige Entscheidung hierzu geben werde und die Stadt könne dem Investor nicht die alleinige  Entscheidung überlassen.

Bis zum heutigen Tage liege kein Konzept vor, deshalb sei eine klare Positionierung der Stadt erforderlich. Wenn weitere vier Wochen ungenutzt verstreichen würden, sei auch das Spaßbad am Brauhausberg nicht mehr realisierbar.

 

Frau Dr. von Kuick-Frenz macht deutlich, dass das Projekt bis Juni 2007 abgerechnet sein müsse. Dies sei darauf zurückzuführen, dass die finanziellen Mittel nur befristet zur Verfügung stehen. Gehe man davon aus, dass der Bau selbst ca. 1 ½ Jahre dauere und auch die Planung noch erfolgen müsse, sei die zur Verfügung stehende Zeit sehr knapp.

 

Herr Schubert äußert, dass hier die Standort- mit der Sachfrage verbunden werde, was die Diskussion sehr erschwere.

 

Abschließend nimmt der Oberbürgermeister Bezug auf die Anregung von Frau Bankwitz. Er bestätigt, dass sich der Bau eines Freizeitbades auf dem Brauhausberg im Tourismuskonzept der Stadt niederschlagen müsse; einen Dringlichkeitsantrag halte er aber für nicht erforderlich.

Reduzieren

Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

  1. Das Freizeitbad soll durch Neubau am Standort Brauhausberg realisiert werden.
  2. Planung, Bau und Betrieb sollen in der Hand der Stadtwerke Potsdam oder einer Gesellschaft der Stadtwerke Potsdam erfolgen. Dabei ist eine gestalterisch hochwertige, dem Standort angemessene bauliche Ausprägung anzustreben.
  3. Aufgrund der Eilbedürftigkeit des Projektes hinsichtlich der Fördermittelabwicklung werden die Stadtwerke Potsdam mit den Planungsleistungen unverzüglich beginnen. Mit dem Fördermittelgeber ist seitens der Stadt eine entsprechende Erklärung über den vorzeitigen Maßnahmebeginn herbeizuführen.
  4. Der Fördermittelantrag wird durch die Stadt mit der Zielstellung, 80 % der Förderung des Investitionsvolumens zu erhalten, gestellt.
  5. Für den Standort des bisherigen Projektes „Freizeitpark Drewitz“ sind weitere planerische Perspektiven zu entwickeln, dies im Zusammenhang mit der ohnehin vorgesehenen Erarbeitung eines Handlungsrahmens für den Gesamtraum Stern – Drewitz - Kirchsteigfeld.
Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               9

Ablehnung:                  3

Stimmenthaltung:       3