27.10.2004 - 8 Entwicklungsträgerbeauftragung Bornstedter Feld...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Dr. von Kuick-Frenz verweist auf die Beratungsergebnisse im Ausschuss Stadtplanung und Bauen und die zur Vorlage ausgereichten Austauschblätter, in denen die beschlossenen Änderungen des Ausschusses enthalten sind.

Herr Lehmann ergänzt die Ausführungen dahingehend, dass im Ergebnis der Diskussion im o.g. Ausschuss der § 14 sowie der Beschlusstext in geänderter Fassung vorgelegt wurden. Im § 14 wurde die Regellaufzeit von 10 Jahren gestrichen und die Modalitäten zur Kündigungsfrist geändert.

Auf Nachfrage von Herrn Dr. Scharfenberg, warum im § 6 die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung gestrichen wurde, antwortet Herr Exner, dass die Zustimmung der Landeshauptstadt auch erforderlich sei, wenn dies nicht im Vertrag stehe. Er schlägt vor, mindestens jährlich über derartige Kreditaufnahmen im Hauptausschuss zu berichten.

Herr Schüler fragt nach, wie das im § 3 benannte Beratungsgremium in den letzten Jahren funktioniert habe, da dieser Paragraph nicht geändert wurde. Herr Lehmann antwortet darauf, dass dies bisher keine geübte Praxis war, aber zukünftig mit Leben erfüllt werden solle.

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

 

Überarbeitete Fassung der  Entwicklungsträgerbeauftragung Bornstedter Feld (Treuhändervertrag) gemäß Anlage.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               15

Ablehnung:                    0

Stimmenthaltung:         1

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Anlagen zur Vorlage