09.11.2004 - 4.2 Richtlinie für die Innenstadt und Babelsberg zu...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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siehe auch Wortprotokoll dieser Sitzung zur DS 04/SVV/0789

 

Bzgl. der Richtlinie zur Gestaltung und Nutzung des öffentlichen Raumes verweist Herr Goetzmann darauf, dass die in vielen Fällen durch die örtl. Ansässigen gehandelt wird, ohne entsprechende Antragstellung und demzufolge ohne Genehmigung. Dies ist unter dem Gesichtspunkt zu erfragen, ob hier ein stringentes ordnungsbehördliches Tätigwerden (Beseitigung, Bußgeld etc.) gewollt ist.

Mit der Werbesatzung nicht erfasst sind alle Fragen der Möblierung im öffentlichen Raum (z.B. Aufstellen von Stühlen/Tischen – Sondernutzung, etc.).

 

Der Ausschussvorsitzende hält fest:

Die Mitteilungsvorlage DS 04/SVV/0405 wird zur Kenntnis genommen. Den Fraktionen steht frei, selbst zu klären, ob noch Klärungsbedarf mit der Verwaltung besteht.

 

 

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