09.11.2004 - 3.4 Entscheidung zu den Prioritätenlisten 2004 - 20...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.4
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 09.11.2004
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Einbringung der Vorlage
erfolgt durch Frau Dr. von Kuick-Frenz. Sie verweist darauf, dass hier das Land
die Entscheidung der Stadt fordert.
Frau
Bankwitz informiert über die am Samstag stattfindende Informationsveranstaltung
in der Nikolaikirche und fragt ob deren Sanierung mit den ausgewiesenen 3
Jahresscheiben 2005/06/07 nicht zu weit nach hinten geschoben sei.
Frau Dr.
von Kuick-Frenz informiert, dass die Verwaltung mit der Pastorin und
Kirchenvertretern gesprochen habe. In 2005 müssen schon anderorts vertraglich
gebundene Leistungen berücksichtigt werden. Deshalb ist in 2007 für die
Nikolaikirche ein so hoher Betrag enthalten.
Frau
Bankwitz schlägt vor, in dem Fall, in dem eine Verschiebung (z.B. durch Wegfall
einer and. Maßnahme) eintritt, die Nikolaikirche vorrangig zu bedienen. Dies
sichert die Beigeordnete Frau Dr. von
Kuick-Frenz zu.
Beschlusstext:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die vorliegenden
Prioritätenlisten 2004 bis 2007 aus dem Bund-Land-Programm
„Städtebaulicher Denkmalschutz“ für die zu fördernden Sanierungsgebiete
- Holländisches Viertel
(Anlage 3)
- Stadterweiterung Nord
(Anlage 4)
- Stadterweiterung Süd/Potsdamer
Mitte
(Anlage 5)
- Am Kanal/Stadtmauer
(Anlage 6)
- Babelsberg Nord und Süd
(Anlage 7)
werden bestätigt.
- Die vorliegenden
Prioritätenlisten 2004 bis 2007 aus dem Bund-Land-Programm „Städtebauliche
Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“ für die zu fördernden Gebiete
- Schiffbauergasse
(Anlage 8)
- Potsdamer Mitte
(Anlage 9)
werden bestätigt.
3. Sollten Kostenänderungen einzelner Maßnahmen auftreten, wird der Oberbürgermeister ermächtigt, innerhalb der Maßnahmenlisten 2004 bis 2007 aus dem
Förderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ (Anlagen 3 bis 7) und aus dem
Förderprogramm „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen (Anlage 8 und 9)
Umverteilungen im Rahmen der festgelegten Gesamtkosten vorzunehmen.
- Sollten aufgrund
unvorhergesehener Ereignisse einzelne Maßnahmen nicht durchführbar sein,
werden sie durch die in Anlage 10 benannten Maßnahmen in der festgelegten
Reihenfolge ersetzt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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26 kB
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6
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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20 kB
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