09.11.2004 - 3.4 Entscheidung zu den Prioritätenlisten 2004 - 20...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Einbringung der Vorlage erfolgt durch Frau Dr. von Kuick-Frenz. Sie verweist darauf, dass hier das Land die Entscheidung der Stadt fordert.

 

Frau Bankwitz informiert über die am Samstag stattfindende Informationsveranstaltung in der Nikolaikirche und fragt ob deren Sanierung mit den ausgewiesenen 3 Jahresscheiben 2005/06/07 nicht zu weit nach hinten geschoben sei.

 

Frau Dr. von Kuick-Frenz informiert, dass die Verwaltung mit der Pastorin und Kirchenvertretern gesprochen habe. In 2005 müssen schon anderorts vertraglich gebundene Leistungen berücksichtigt werden. Deshalb ist in 2007 für die Nikolaikirche ein so hoher Betrag enthalten.

 

Frau Bankwitz schlägt vor, in dem Fall, in dem eine Verschiebung (z.B. durch Wegfall einer and. Maßnahme) eintritt, die Nikolaikirche vorrangig zu bedienen. Dies sichert die Beigeordnete Frau Dr. von  Kuick-Frenz zu.

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die vorliegenden Prioritätenlisten 2004 bis 2007 aus dem Bund-Land-Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ für die zu fördernden Sanierungsgebiete
    • Holländisches Viertel                                      (Anlage 3)
    • Stadterweiterung Nord                                    (Anlage 4)
    • Stadterweiterung Süd/Potsdamer Mitte          (Anlage 5)
    • Am Kanal/Stadtmauer                                     (Anlage 6)
    • Babelsberg Nord und Süd                               (Anlage 7)

            werden bestätigt.

  1. Die vorliegenden Prioritätenlisten 2004 bis 2007 aus dem Bund-Land-Programm „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“ für die zu fördernden Gebiete
    • Schiffbauergasse                                            (Anlage 8)
    • Potsdamer Mitte                                              (Anlage 9)

             werden bestätigt.

3.      Sollten Kostenänderungen einzelner Maßnahmen auftreten, wird der Oberbürgermeister ermächtigt, innerhalb der Maßnahmenlisten 2004 bis 2007 aus dem

      Förderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ (Anlagen 3 bis 7) und aus dem 

Förderprogramm „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen (Anlage 8 und 9)

      Umverteilungen im Rahmen der festgelegten Gesamtkosten vorzunehmen.

  1. Sollten aufgrund unvorhergesehener Ereignisse einzelne Maßnahmen nicht durchführbar sein, werden sie durch die in Anlage 10 benannten Maßnahmen in der festgelegten Reihenfolge ersetzt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:       6

Nein-Stimmen:   3

Enthaltungen:    0

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Anlagen zur Vorlage