10.11.2004 - 7 Mitteilungen der Verwaltung

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Straßenreinigungsgebührensatzung

 

Dazu wird von Frau Kluge Zahlenmaterial zur Zwischenauswertung des Schriftverkehrs zu den Bescheiden hinsichtlich der Straßenreinigungsgebühren ausgereicht und im Weiteren erläutert.  Das Material wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Anschließend werden zahlreiche Nachfragen zu Art und Anzahl der Einsprüche gestellt und in der Diskussion darauf verweisen, dass sich die Stadt den Protesten der Bürger nicht verschließen dürfe. So fordert Herr Bretz, Schritte einzuleiten, um den Protesten Rechnung zu tragen, da sich die Bürger sonst nicht ernst genommen fühlen. Herr Dr. Gunold bittet zu prüfen, ob seitens der STEP Reinigungspläne zur Verfügung gestellt werden können, um die Leistungen kontrollierbarer zu machen. Herr Boede betont, dass die Bürger Gerechtigkeit anders definieren, als die Stadt, weil sie nur das bezahlen wollen, was sie unmittelbar in Anspruch nehmen. Da die Bürger nun Bescheide mit unterschiedlichem Berechnungsmaßstab erhalten, sei dies für sie undurchsichtig. Herr Cornelius berichtet aus dem Ausschuss für Eingaben und Beschwerden, wo er den Eindruck gewonnen habe, die Bürger reagieren sehr emotional. Er regt an, ein Informationsblatt dazu auszureichen, um noch mehr aufklären zu können.

 

Frau Kluge verweist nachdrücklich darauf, dass weniger als 10 % der Bescheide eine inhaltliche Auseinandersetzung beinhalten und Hinweise, wie z.B. die Änderung der Reinigungsklassen bei mehr als 50%iger Zustimmung der Anwohner in der neuen Satzung gleich mit berücksichtigt wurden. Oft bestehen zu den neuen Rechnungen Verständigungsprobleme, die in Gesprächen geklärt werden können. Sicherlich prüfen die Betroffenen nun um so mehr, ob hinter der erhobenen Gebühr auch die entsprechende Leistung stehe.

Die Nachfrage von Herrn Schubert, ob das Ziel eines höheren Deckungsgrades erreicht wurde, bejaht Frau Kluge und nennt die entsprechenden Einnahmen.

Frau E. Müller betont abschließend, dass nunmehr 75 % der Gesamtkosten durch Einnahmen realisiert werden und zur Reinigung eben nicht nur das unmittelbare Teilstück der Straße vor dem Haus gehöre.

Der Oberbürgermeister betont, dass das Problem weiter analysiert und der Hauptausschuss über die Entwicklung unterrichtet werde.

 

Grundsteuerbescheide

 

Herr Exner verweist auf die Fragestellung in der letzten Sitzung des Hauptausschusses, warum Bescheide zur Grundsteuer auch mit nur wenigen  Cent erlassen wurden.

Dies habe sowohl einen verwaltungsökonomischen als auch einen rechtlichen Hintergrund, denn der Stadt  würden ca. 75.000 € entgehen, wenn auf diese geringen Beträge verzichtet worden wäre. Die Kosten für die Gebührenbescheide belaufen sich auf 20.000 €. Darüber hinaus zwinge die Gemeindehaushaltsverordnung, diese Kleinbeträge einzuziehen und auch technisch stehe einem Verzicht das Problem entgegen, dass die genannten Bescheide manuell aussortiert werden müssten, was erheblichen Verwaltungsaufwand verursacht hätte. Des Weiteren wäre auch der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt, weil bei einem Verzicht Besitzer von Einfamilienhäuser bevorzugt worden wären.

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