10.11.2004 - 4 Einführung der DA Investitionscontrolling
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 10.11.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- SB Finanzen und Berichtswesen
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Herr
Jankowski erläutert die Dienstanweisung zum Investitionscontrolling, nach der
in der Stadtverwaltung bereits seit April gearbeitet werde. Künftig soll mit
der Entscheidung über eine Investition auch über die Höhe der zukünftig
anfallenden Kosten entschieden werden. Damit soll die langfristige Bindung von
kommunalen Ressourcen optimiert werden.
Die
Dienstanweisung regele das Verfahren von der Investitionsplanung bis hin zur
Erfolgskontrolle; sie lege konkrete Pflichten und Verantwortlichkeiten fest.
Der Oberbürgermeister
weist ergänzend darauf hin, dass in der Vergangenheit ad hoc Maßnahmen
umgesetzt wurden, wo die Folgekosten nicht bewusst waren. Oftmals explodieren
dann Unterhaltungskosten, die den Haushalt stark belasten. Das soll zukünftig
vermieden werden.
Auf die
Nachfrage von Herrn Schubert, inwieweit diese Dienstanweisung auch rückwirkend
gelte, antwortet der Oberbürgermeister, dass dies immer vom
Realisierungsstadium des Vorhabens abhänge. Zukünftig sollen auch Beschlüsse
der Stadtverordnetenversammlung in diesem Rahmen geprüft werden.
Herr Dr.
Scharfenberg sieht in diesem Verfahren keine Verwaltungsvereinfachung und
Beschleunigung sondern eher eine bewusst schwierige Gestaltung von Prozessen.
Er fragt, ob damit Projekte nicht verzögert werden und ob die Maßnahmen, die
mit GVFG-Mitteln durchgeführt werden, auch dem genannten Prozedere unterliegen.
Dies bejaht
der Oberbürgermeister und verweist darauf, dass die Prüfung nach der
Dienstanweisung sicher Zeit in Anspruch nehme, die aber auch sinnvoll sei. Herr
Exner betont, dass es darum gehe, kaufmännische Rationalität mit einzubringen.
Die bisherigen Erfahrungen bestätigen, dass es sinnvoll sei und zu keinerlei
Verzögerung führe.
Die
Mitteilungsvorlage wird zur Kenntnis genommen.