17.11.2004 - 2.4 Nutzungs- und Gebührensatzung für das Wohnheim ...

Beschluss:
vertagt
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Frau Fischer erläutert, dass erstmals kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen für die Berechnung zugrunde gelegt wurden. Das sind Kosten, die entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu veranschlagen seien. Wünschenswert wäre, die Mittel für Sanierung einsetzen zu können, was aber aufgrund der Haushaltslage nicht möglich ist. Sie informiert welchen Betrag AZUBIS pro Tag zahlen müssten.

 

Herr Bretz meint, dass sich die Preise im Bereich des Wohnungsmarktes bewegen. Ihm fehlt der Bezug  zur Verhältnismäßigkeit.

 

Frau Drohla  war im Wohnheim vor Ort und hat festgestellt, dass die Sanierung nicht vorangetrieben worden ist. Die Wohnheimleiterin befürchtet, dass die 90 % Auslastung nicht zu halten ist. Sie kann der Vorlage so nicht zustimmen.

 

Frau Wicklein sieht die 90 % ige Auslastung ebenfalls gefährdet. Preiserhöhung und Qualitätserhöhung gingen nicht konform. Sie fragt ob es einen Vergleich der Preisgestaltung in vergleichbaren Städten gibt.

 

Herr Ofcsarik weist nochmals auf die zwei letzten Abschnitte der Begründung der Beschlussvorlage hin, nach der Azubis bis 50 %, höchstens 4,50 Euro pro Tag für Unterkunfts- und Verpflegungskosten als Zuschuss erhalten. Bei Azubis, deren Ausbildungsvergütung unter 307 Euro Netto je Monat beträgt, kann ein Zuschuss von 50 % der Kosten, höchstens 8,00 Euro pro Tag gewährt werden. Bringt man diesen Betrag in Abzug, relativieren sich die Gebühren beträchtlich.

 

Frau Fischer informiert dass ein Vergleich mit Wohnheimen im Land Brandenburg gemacht wurde und nachgereicht werden kann. Sie unterbreitet das Angebot, heute nicht abzustimmen und nochmals Unterlagen in die Fraktionen zu geben.

 

Dr. Jeschke meint man muss die Standards der Heime vergleichen. Er möchte wissen ob die Azubis Wohngeld bekommen.

 

Herr Gohlke sagt, dass der Städtevergleich für Wohnheimplätze bei ca. 200 Euro liegt. Die Vorlage stehe dazu in deutlichem Missverhältnis.

 

Herr Ofcsarik weist darauf hin, dass der größte Teil der Azubis zur theoretischen Ausbildung nur tageweise das Wohnheim in Anspruch nehmen muss.

 

Herr Bretz stellt den Geschäftsordnungsantrag die DS 04/SVV/0790 bis zur nächsten Sitzung zurückzustellen zwecks Überarbeitung durch die Verwaltung.

 

Abstimmung des Geschäftsordnungsantrages:

9 Stimmen dafür                einstimmig

 

Die DS 04/SVV/0790 ist bis zur Sitzung am 22.12.2004 zurückzustellen zwecks Überarbeitung durch die Verwaltung.

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Nutzungs- und Gebührensatzung für das Wohnheim der Oberstufenzentren der Landeshauptstadt Potsdam

 

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Anlagen zur Vorlage