18.11.2004 - 5 Straßenreinigungssatzung der Landeshauptstadt P...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Olszcewski weist auf unrechtmäßig erhobene Reinigungsgebühren aus den Jahren 2001 bis 2003 hin, obwohl nicht oder nicht ausreichend gereinigt wurde.

Die Einstufung der Straßen in die Reinigungsklassen ist für ihn nicht nachvollziehbar.

 

Frau Kluge bringt die Drucksachen 04/SVV/0732 und 04/SVV/0733 ein und erläutert diese. Sie weist auf die Änderungen in, die an alle Ausschussmitglieder als Tischvorlage ausgereicht wurden.

 

Herr Jäkel verliest einen Brief von Frau Geywitz.

 

Frau Kluge weist darauf hin, das die Mitschurinstraße sehr stark befahren ist und daher nicht durch die Bürger selbst gefegt werden kann. Dies ist nur bei reinen Anliegerstraßen möglich.

 

Herr Lehmann erklärt, dass die Gebühren aus seiner Sicht unsachlich und unrealistisch sind, u.a. auch, weil bei Eigentümern von Eckgrundstücken mit zwei Eingängen die doppelte Quadratwurzel zugrunde gelegt wird.

Er fragt, ob es richtig ist, dass es aus der Straße In der Aue eine Unterschriftenliste mit einem Antrag auf Herausnahme aus der Reinigung gibt.

 

Herr Lehmann stellt folgenden Änderungsantrag:

1.      Prüfung der Herausnahme der Straße In der Aue aus der Straßenreinigung und dem Winterdienst.

2.      Änderung der Einstufung der Ortslage Bornim von RK 4K und RK 5K in die RK 6.

3.      Die Straßenreinigungsgebühr in der Summe darf für den einzelnen Grundstückseigentümer nicht mehr als zusätzlich 50 % der Gebühr von 2003 betragen.

 

Herr Boede fragt, ob durch die STEP gemeldet wird, wenn es aus irgendwelchen Gründen keine Reinigung gab, um nicht ungerechtfertigt Gebühren zu erheben.

 

Herr Mannhöfer weist darauf hin, dass auch Vorschläge gemacht werden sollten, aus welchen anderen Töpfen die Mittel, die hier nicht eingenommen werden, kommen sollen.

Mann sollte bei der Gebührensatzung nicht die prozentuale Erhöhung, sondern die Gebührenerhebung als solche betrachten.

 

Frau Müller betont, dass es bei Härtefällen grundsätzlich eine Einzelentscheidung gibt. Die Stadt ist verpflichtet, 75 % der entstehenden Kosten für die Straßenreinigung umzulegen. Die Satzung wie auch die Gebührensatzung wurden lediglich dem vorgegebenen Maßstab angepasst.

 

Frau Kluge weist darauf hin, dass die bestehende Satzung um die neuen Ortsteile ergänzt werden musste. Diese waren bisher nicht enthalten und gingen komplett zu Lasten der Stadt.

Sie macht auch deutlich, dass durch den Winterdienst in den neuen Ortsteilen höhere Vorhaltekosten entstehen.

Für reine Anliegerstraßen kann die Herausnahme aus der Reinigung durch die Anlieger beantragt werden.

Frau Kluge berichtet, dass aufgrund eines Presseartikels enorm viele Widersprüche eingegangen sind. Die Verwaltung ist sehr bemüht, diese innerhalb eines Vierteljahres abzuarbeiten.

Wenn eine Reinigung nicht erfolgt ist, muss dies vom Eigentümer gemeldet werden. Daraufhin erfolgt eine Prüfung und ggf. Herausrechnung der Gebühr.

 

Herr Jäkel fragt, ob in dem Brief von Herrn Rietz das gesamte Gebiet gemeint ist, oder nur einzelne Straßen.

 

Herr Lehmann erklärt, dass die B 273 ausgenommen sein soll.

 

Frau Müller macht darauf aufmerksam, dass eine Gebührenbegrenzung rechtlich nicht durchsetzbar ist

 

Frau Kluge weist auf die Darstellung der Einnahmen hin. Der Punkt 3 des Antrages von Herrn Lehmann ist unrealistisch.

 

Frau Dr. Lotz beantragt Ende der Debatte.

 

Abstimmung zu den Änderungsanträgen:

 

Änderungsantrag:

Prüfung der Herausnahme der Straße In der Aue aus der Straßenreinigung und dem Winterdienst.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               4

Ablehnung:                  3

Stimmenthaltung:       1

Dem Änderungsantrag wird zugestimmt.

 

Änderungsantrag:

Änderung der Einstufung der Ortslage Bornim von RK 4K und RK 5K in die RK 6 (ohne B 273).

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               6

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       2

Dem Änderungsantrag wird zugestimmt.

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Straßenreinigungssatzung der Landeshauptstadt Potsdam 2005

 

+ ausgereichte Austauschseiten

 

+ Änderungen:

Prüfung der Herausnahme der Straße In der Aue aus der Straßenreinigung und dem Winterdienst.

Änderung der Einstufung der Ortslage Bornim von RK 4K und RK 5K in die RK 6 (ohne B 273).

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               5

Ablehnung:                  1

Stimmenthaltung:       2

Dem geänderten Antrag wird zugestimmt.