18.11.2004 - 5 Straßenreinigungssatzung der Landeshauptstadt P...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Verfasser : Frau Kluge
- Datum:
- Do., 18.11.2004
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Ordnung und Sicherheit
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr
Olszcewski weist
auf unrechtmäßig erhobene Reinigungsgebühren aus den Jahren 2001 bis 2003 hin,
obwohl nicht oder nicht ausreichend gereinigt wurde.
Die
Einstufung der Straßen in die Reinigungsklassen ist für ihn nicht
nachvollziehbar.
Frau
Kluge bringt die
Drucksachen 04/SVV/0732 und 04/SVV/0733 ein und erläutert diese. Sie weist auf
die Änderungen in, die an alle Ausschussmitglieder als Tischvorlage ausgereicht
wurden.
Herr
Jäkel verliest
einen Brief von Frau Geywitz.
Frau
Kluge weist darauf
hin, das die Mitschurinstraße sehr stark befahren ist und daher nicht durch die
Bürger selbst gefegt werden kann. Dies ist nur bei reinen Anliegerstraßen
möglich.
Herr
Lehmann erklärt,
dass die Gebühren aus seiner Sicht unsachlich und unrealistisch sind, u.a.
auch, weil bei Eigentümern von Eckgrundstücken mit zwei Eingängen die doppelte
Quadratwurzel zugrunde gelegt wird.
Er fragt,
ob es richtig ist, dass es aus der Straße In der Aue eine Unterschriftenliste
mit einem Antrag auf Herausnahme aus der Reinigung gibt.
Herr
Lehmann stellt
folgenden Änderungsantrag:
1. Prüfung der Herausnahme der Straße In der Aue aus der Straßenreinigung und dem Winterdienst.
2.
Änderung der Einstufung der Ortslage Bornim von RK 4K
und RK 5K in die RK 6.
3.
Die Straßenreinigungsgebühr in der Summe darf für den
einzelnen Grundstückseigentümer nicht mehr als zusätzlich 50 % der Gebühr von
2003 betragen.
Herr Boede fragt, ob durch die STEP gemeldet wird, wenn es aus
irgendwelchen Gründen keine Reinigung gab, um nicht ungerechtfertigt Gebühren
zu erheben.
Herr Mannhöfer weist darauf hin, dass auch Vorschläge gemacht
werden sollten, aus welchen anderen Töpfen die Mittel, die hier nicht
eingenommen werden, kommen sollen.
Mann sollte bei der
Gebührensatzung nicht die prozentuale Erhöhung, sondern die Gebührenerhebung
als solche betrachten.
Frau Müller betont, dass es bei Härtefällen grundsätzlich eine
Einzelentscheidung gibt. Die Stadt ist verpflichtet, 75 % der entstehenden
Kosten für die Straßenreinigung umzulegen. Die Satzung wie auch die
Gebührensatzung wurden lediglich dem vorgegebenen Maßstab angepasst.
Frau Kluge weist darauf hin, dass die bestehende Satzung um die
neuen Ortsteile ergänzt werden musste. Diese waren bisher nicht enthalten und
gingen komplett zu Lasten der Stadt.
Sie macht auch deutlich,
dass durch den Winterdienst in den neuen Ortsteilen höhere Vorhaltekosten
entstehen.
Für reine Anliegerstraßen
kann die Herausnahme aus der Reinigung durch die Anlieger beantragt werden.
Frau Kluge berichtet, dass
aufgrund eines Presseartikels enorm viele Widersprüche eingegangen sind. Die
Verwaltung ist sehr bemüht, diese innerhalb eines Vierteljahres abzuarbeiten.
Wenn eine Reinigung nicht
erfolgt ist, muss dies vom Eigentümer gemeldet werden. Daraufhin erfolgt eine
Prüfung und ggf. Herausrechnung der Gebühr.
Herr Jäkel fragt, ob in dem Brief von Herrn Rietz das gesamte
Gebiet gemeint ist, oder nur einzelne Straßen.
Herr Lehmann erklärt, dass die B 273 ausgenommen sein soll.
Frau Müller macht darauf aufmerksam, dass eine
Gebührenbegrenzung rechtlich nicht durchsetzbar ist
Frau Kluge weist auf die Darstellung der Einnahmen hin. Der
Punkt 3 des Antrages von Herrn Lehmann ist unrealistisch.
Frau Dr. Lotz beantragt Ende der Debatte.
Abstimmung zu den
Änderungsanträgen:
Änderungsantrag:
Prüfung der Herausnahme
der Straße In der Aue aus der Straßenreinigung und dem Winterdienst.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 4
Ablehnung: 3
Stimmenthaltung: 1
Dem Änderungsantrag wird zugestimmt.
Änderungsantrag:
Änderung der Einstufung
der Ortslage Bornim von RK 4K und RK 5K in die RK 6 (ohne B 273).
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 6
Ablehnung: 0
Stimmenthaltung: 2
Dem Änderungsantrag wird zugestimmt.
Beschlusstext:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Straßenreinigungssatzung
der Landeshauptstadt Potsdam 2005
+
ausgereichte Austauschseiten
+
Änderungen:
Prüfung der Herausnahme
der Straße In der Aue aus der Straßenreinigung und dem Winterdienst.
Änderung der Einstufung
der Ortslage Bornim von RK 4K und RK 5K in die RK 6 (ohne B 273).
Anlagen zur Vorlage
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