18.11.2004 - 3 Auslegungsbeschluss zur Werbesatzung, Teilberei...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Goetzmann bringt die Drucksache ein und gibt Erläuterungen.

Er informiert, dass im Nachgang der ausgereichten Unterlagen das Gebiet um die Markthalle zur Diskussion in der Verwaltung geführt hat. Hier ist die Regelung noch entsprechend anzupassen.

 

Zur Hinterleuchtung von Werbeanlagen gab es im SB-Ausschuss einen Änderungsantrag von Herrn Cornelius mit folgendem Wortlaut:

In die Sätze entsprechend § 6.1.j soll nach dem Wort „nur seitlich“ eingefügt werden: „..., zur Fassade sind in schmaler Kontur zur Straße erfolgt.“

 

Des weiteren  wurde im SB-Ausschuss empfohlen, die Abgrenzung des Ministeriumstandortes Tresckow-Str. von der Breiten Straße zur H.-v.-Tresckow-Str. zu verschieben.

 

Herr Lehmann schlägt vor, die Änderungsanträge aus dem SB-Ausschuss zu übernehmen.

 

Herr Witschak spricht sich für die Werbesatzung aus

 

Herr Dr. Grittner weist auf zwei redaktionelle Fehler in der Satzung hin.

 

Herr Goetzmann bedankt sich und wird dies korrigieren.

 

Herr Jäkel schlägt vor, über die Drucksache gemeinsam mit den Änderungen des SB-Ausschusses abzustimmen.

 

Die Ausschussmitglieder stimmen dem zu.

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Werbesatzung, Teilbereich  „Innenstadt“ der Landeshauptstadt Potsdam, ist  gemäß  § 81 Abs. 8 Satz 3 BbgBO öffentlich auszulegen (s. Anlage 2).

 

+ Änderungen wie SB-Ausschuss

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               8

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       0

Dem geänderten Antrag wird zugestimmt.