27.09.2001 - 20 Parkraum vor dem Grundstück der Kindertagesstät...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Hugler begründet den Antrag, der der Mitteilungsvorlage vorangegangen ist.

Er hält den derzeitigen Zustand für nicht tragbar.

 

Herr Schrewe erklärt, dass es aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, auf öffentlichem Straßenland für einen bestimmten Personenkreis Stellplätze zu reservieren

 

Herr Jakobs macht deutlich, dass hier die Gefährdung der Kinder nicht durch die Verkehrsregelung, sondern durch das Verhalten der Autofahrer entsteht.

 

Die Mitteilungsvorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

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