24.11.2004 - 5 Gründung des Eigenbetriebes "Kommunaler Immobil...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Gebäude- und Liegenschaftsmanagement
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 24.11.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kommunaler Immobilien Service
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr John erläutert noch einmal das Anliegen der Vorlage.
In der sich anschließenden Diskussion betont Frau Bankwitz,
dass sie den Verwaltungsmehraufwand für jeden Verwaltungsbereich für nicht
vertretbar halte. Dem widerspricht Herr Friederich, denn in anderen Städte
funktioniere dieses Modell bereits. Er gibt auch hier zu bedenken, keine neue
Konkurrenz für bereits bestehende Unternehmen zu schaffen. Herr Dr.
Scharfenberg signalisiert für die Fraktion PDS Zustimmung zum vorliegenden
Antrag, obwohl das angestrebte Einsparvolumen als unrealistisch eingeschätzt
werde. Im Vordergrund müsse stehen, dass der Eigenbetrieb solide funktioniere
und das Vertrauen bestehe.
Ebenso sieht Herr Schubert die Einsparung an Räumlichkeiten als nicht realistisch an.
Die Verwaltung werde aus sich heraus nicht in der Lage sein, freiwillig in
derartigen Größenordungen auf Räume zu verzichten.
Herr Exner verweist auf die Erfahrungen anderer Städte und
unterstreicht den Willen der Verwaltung, das im HSK festgeschriebene Ziel zu
erreichen.
Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:
1. Errichtung des Eigenbetriebes „Kommunaler Immobilienservice“ der Landeshauptstadt Potsdam zum 01.01.2005
2. Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kommunaler Immobilien Service“ der Landeshauptstadt Potsdam
3. Zuordnung von Vermögen an den Eigenbetrieb „Kommunaler Immobilien Service“
Dem Eigenbetrieb werden die in der Anlage aufgeführten Liegenschaften mit einem Wert von insgesamt rund 327 Mio. € zugeordnet.
Das Stammkapital wird auf 100.000 € festgesetzt.
4. Bildung eines Werksausschusses gemäß § 8 Abs. 1 der EigV und § 4 Abs. 2 Ziff. 1 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kommunaler Immobilen Service“ der Landeshauptstadt Potsdam
Anlagen zur Vorlage
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