24.11.2004 - 6 Änderung des Gesellschaftsvertrages der Hans Ot...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, SB Finanzen und Berichtswesen
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 24.11.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SB Finanzen und Berichtswesen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Exner bringt folgende Änderungen zur o.g. Vorlage ein:
Im § 8 sollen für die 2004/2005 neu beginnende
Amtszeit des Kuratoriums abweichend von der Regelung lit. b) – vier Vertreter
unter Berücksichtigung
des § 104 Abs. 1 GO i. V. m. § 50 Abs. 2 und 3 GO in das
Kuratorium entsandt werden . Der/die stellvertretende Vorsitzende des
Kuratoriums soll vom Kuratorium aus der Mitte des unter lit. b) und c)
aufgeführten Personenkreises gewählt werden.
Die Änderung des Ausschusses für Kultur im § 8 Abs. 1
Buchst. b wird von der Verwaltung übernommen.
Frau Dr. Schröter plädiert dafür, die Besetzungsmodalitäten
so zu belassen wie bisher. Frau B. Müller unterstützt diesen Antrag, da die
Änderung der Verwaltung erst in 5 Jahren greifen könne. Herr Dr. Scharfenberg
bezeichnet die vorgeschlagene Änderung als „Kunstgriff“; das Gremium habe sich
noch nicht einmal konstituiert, schon werde die Zusammensetzung geändert.
Keiner wisse, wie sich die Stadtverordnetenversammlung in fünf Jahren
zusammensetze und erst dann sollten Änderungen vorgenommen werden.
Herr Bretz sieht in dem Vorschlag der Verwaltung einen
Kompromiss, aus dem sich keine aktuellen Probleme ergeben.
Herr Exner betont, dass es Ziel sei, das Kuratorium zu
verschlanken, weil mit der bisherigen Anzahl der Mitglieder ein zu großes
Gremium für dieses Unternehmen gebildet wurde.
Im Folgenden wird der Antrag der Fraktion PDS, die bisherige
Regelung zu belassen, mit 6 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen abgelehnt.
Der Hauptausschuss empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu
beschließen:
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Hans Otto Theater
GmbH.
Mit der
Änderung im
§ 8
Zusammensetzung, Bildung und
Amtsdauer des Kuratoriums
(1)
Die
Gesellschaft hat ein Kuratorium, das aus folgenden Mitgliedern besteht:
a)
dem/der
Beigeordneten für Bildung, Kultur und Sport der Landeshauptstadt Potsdam als
Vorsitzende/r,
b)
drei
Vertretern, welche von der Landeshauptstadt Potsdam unter Berücksichtigung des
§ 104 Abs. 1 GO i. V. m. § 50 Abs. 2 und 3 GO entsandt werden (Entsendung durch
die Stadtverordnetenver-sammlung),
c) einem Mitglied, welches von der Gesellschafterversammlung
gewählt wird,
d) einem Mitglied, welches vom Ministerium des Landes
Brandenburg entsandt wird, das für Kultur zuständig ist.
Im
Interesse der Gesellschaft kann ein weiteres Kuratoriumsmitglied kooptiert
werden, das volles Antrags- und Stimmrecht hat.
Für die 2004/2005
neu beginnende Amtszeit des Kuratoriums kann die Landeshauptstadt Potsdam –
abweichend von der Regelung lit. b) – vier Vertreter unter Berücksichtigung des
§ 104 Abs. 1 GO i. V. m. § 50 Abs. 2 und 3 GO in das Kuratorium entsenden.
Der/die
stellvertretende Vorsitzende des Kuratoriums wird vom Kuratorium aus der Mitte
des unter lit. b) und c) aufgeführten Personenkreises gewählt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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86,5 kB
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