24.11.2004 - 7 Änderung des Gesellschaftsvertrages der Musikfe...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Oberbürgermeister verweist auf den im Kulturausschuss beschlossenen  Vorbehalt, gem. § 11, Abs. 9 des Gesellschaftsvertrages: Für die Berichterstattung ist vierteljährlich ein Bilanzausdruck zu fertigen und der Stadtverwaltung vorzulegen.

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Änderung des Gesellschaftsvertrages der Musikfestspiele Sanssouci und Nikolaisaal Potsdam GmbH.

 

Unter dem Vorbehalt, gem. § 11, Abs. 9 des Gesellschaftsvertrages: Für die Berichterstattung ist vierteljährlich ein Bilanzausdruck zu fertigen und der Stadtverwaltung vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:               13

Ablehnung:                    0

Stimmenthaltung:         2

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Anlagen zur Vorlage