25.11.2004 - 8 Übergabe von 4 Kindertagesstätten ab 01.01.2005...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Zusätze:
- Verfasser : Fachbereich Jugendamt Verfasser 2: Frau Stooß Oberbürgermeister, FB Jugendamt sowie die betroffenen OBR
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 25.11.2004
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- FB Jugendamt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Schweers bringt die Drucksache ein und gibt Erläuterungen. Er weist
auf folgende Änderungen hin, die als Tischvorlage ausgereicht wurden und
erläutert diese:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:
Punkt 1.3 : Der freie Träger Brandenburgische Sportjugend
e.V. hat mit Eintragung vom 23.09.04 beim Amtsgericht Potsdam eine 100 % Tochter zur Betreibung
der Kita in Golm gegründet. Der Name des Trägers ist aus diesem Grund wie folgt
zu präzisieren:
Brandenburgische Sportjugend im Landessportbund Brandenburg
e.V. ,
LSB Sport Service Brandenburg gGmbH . Die Änderung erfolgt
analog in der Anlage 1.
Punkt 2, 2.Satz: Im Ergebnis der
Beratung - Ausschuss für Finanzen am 17.11.2004 wird
das letzte Wort im Satz 2 (werden) durch das Wort „bleiben“
ersetzt.
Die Anlagen 2 - 5 wurden geändert: In Vorbereitung der
Bildung des Eigenbetriebes Kommunaler Immobilienservice ab 1.1.2005 wurden die
Haushaltsansätze für 2005 nach dem
Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage verändert
.Planstufe 7 enthält nun auch Mieten und korrigierte Betriebskosten. Aus
diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, die Anlagen 2 - 5 wie folgt zu ändern,
siehe Tischvorlage.
Herr
Harder fragt, wie
die wesentlich höheren Personalkosten in der Kita Marquardt im Vergleich zu den
anderen Einrichtungen zustande kommen.
Herr
Schweers wird dies
prüfen und dem Protokoll als Information beifügen.
Herr
Wernick-Otto macht
deutlich, dass seines Erachten hier Träger Einrichtungen bekommen sollen, die
weniger Erfahrung haben, als andere. Wie kommt diese Entscheidung zustande?
Herr
Schweers erklärt,
dass durch die Verwaltung eine Vorprüfung der Träger erfolgt ist. Hier waren
das pädagogische Konzept wie auch der Finanzierungsplan ein wichtiger Aspekt.
Danach
erfolgte die Vorstellung in den Einrichtungen und Gespräche im Team.
Frau
Schallau (Hort
Fahrland) begründet kurz die Entscheidung der Einrichtung für diesen Träger.
Frau
Tippner (Kita
Marquardt) weist auf das überzeugende Konzept des Trägers hin. Auch die
Bereitschaft des Trägers, das bisherige Konzept der Einrichtung weiterzuführen.
Frau
Drohla weist darauf
hin, dass dem Unterausschuss Kita zu seiner Sitzung nicht alle Informationen
vorlagen.
Herr
Schweers macht
deutlich, dass die Konzepte und Bewerbungsunterlagen im Jugendamt vorliegen und
durch die JHA-Mitglieder eingesehen werden können.
Herr
Wartenberg und
Herr Liebe nehmen aufgrund von Befangenheit nicht an der Abstimmung teil.
Beschlusstext:
1.
Gemäß
§ 4 Abs. 2 SGB VIII sollen auf Antrag von 3 Trägern (siehe Anlage 1) insgesamt
folgende 4 kommunale Kindertagesstätten ab 01.01.2005 in die freie Trägerschaft
übergeben werden.
1.1.
Kita
“Fahrländer Landmäuse“,
Marquardter Straße 1 im OT
Fahrland – Träger: „Treffpunkt Fahrland“ e.V.
1.2.
Hort
Fahrland, Ketziner Straße 31
c im OT Fahrland – Träger:
„Treffpunkt Fahrland“ e.V.
1.3.
Kita
„Am Storchennest“, Am Geiselberg 12 im OT Golm - Träger Brandenburgische
Sportjugend im Landessportbund Brandenburg e.V. LSB SportService Brandenburg
gGmbH
1.4.
Kita
„Seepferdchen“, Hauptstraße 19 im OT Marquardt – Träger: Fröbel e.V.
2.
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, mit den o.g. Trägern die Überleitungsverhandlungen
zu führen. Bei den Verhandlungen mit den freien Trägern soll die Verwaltung
darauf hinwirken, dass die zum Betrieb notwendigen Personalstellen durch
Personal der Landeshauptstadt Potsdam besetzt bleiben.
3.
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, betriebsbedingte Kündigungen gem. § 53 BAT-O
und § 50 BMT-G-O gegenüber den Beschäftigten auszusprechen, die dem Übergang
ihrer Arbeitsverhältnisse auf den Träger gem. § 613 a Abs. 6 BGB widersprechen,
soweit der Personenkreis nicht innerhalb der Stadtverwaltung auf freien, der
Qualifikation und der Vergütungsgruppe entsprechenden Stellen beschäftigt
werden kann.
Die in den Anlagen genannten Zuschüsse sind die Obergrenzen
der Finanzierung der o.g. Kitas in freier Trägerschaft für 2005.
+ Austauschseiten zur Drucksache
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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