10.10.2001 - 1 Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigke...

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Feststellung der Beschlussfähigkeit und der fristgemäßen Einladung gemäß § 17 der Geschäftsordnung

 

Von den 50 Stadtverordneten sind zu Beginn der Sitzung (lt. Eintragung in die Anwesenheitsliste) 40 anwesend; das sind 80 %. Damit ist die Stadtverordnetenversammlung beschlussfähig.

Die Einladung erfolgte ordnungsgemäß.