10.10.2001 - 5.14 Änderung des Gesellschaftsvertrages der Bürgerh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.14
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Beteiligungssteuerung
- Datum:
- Mi., 10.10.2001
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:17
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der
Kulturausschuss, der Jugendhilfeausschuss und der Ausschuss für Finanzen,
Wirtschaft und Liegenschaften haben der o. g. DS zugestimmt.
Entsprechend
dem Antrag des Stadtverordneten Kapuste, Fraktion CDU, ist der folgende
Redebeitrag wörtlich in die Niederschrift aufzunehmen:
Die wörtliche
Wiedergabe des Redebeitrages ist als Anlage beigefügt.
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Im § 2
Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH wird
der Zweck der Gesellschaft um den Begriff "Sport" und eine
Erläuterung zur Verwirklichung dieses Zweckes erweitert.
2. Im § 7 Abs. 9 des
Gesellschaftsvertrages der Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH wird die Vorschrift zur
Unterzeichnung einer Niederschrift von Beschlüssen der
Gesellschafterversammlung durch "den/die Geschäftsführer/in" durch
eine Vorschrift zur Unterzeichnung durch "den/die Protokollführer/in"
ersetzt.