10.10.2001 - 6.11 Umgang mit Garagengrundstücken

Beschluss:
abgelehnt
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Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften hat die o. g. DS abgelehnt.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat den Punkten 1 und 3 zugestimmt. Punkt 2 wird durch den Änderungsantrag der Fraktion PDS, DS 01/SVV/0694 ersetzt.

 

 

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Beschlusstext:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Zusammenhang mit der 3. Tranche der Grundstücksübertragungen an die GEWOBA darauf hinzuwirken, dass die „Garagengrundstücke" unter folgenden Bedingungen übertragen werden:

 

1.  Die bestehenden Verträge zwischen den Garagenvereinen und der Stadt Potsdam sowie zwischen einzelnen Garagennutzern und der Stadt Potsdam werden von der GEWOBA übernommen und sind weiterzuführen.

2.  Bei beabsichtigten Verkäufen von Garagengrundstücken ist den Garagenvereinen bzw. einzelnen Nutzern ein Vorkaufsrecht einzuräumen.

3. Bei beabsichtigten Umnutzungen von Garagengrundstücken ist möglichst eine einvernehmliche Lösung zwischen der GEWOBA und den Garagenvereinen bzw.  einzelnen Garagennutzern anzustreben.

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=173&TOLFDNR=2821&selfaction=print