10.10.2001 - 6.17 Brandschutzbedarfsplanung

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz hat der o. g. DS zugestimmt.

 

Die Stadtverordnete Geywitz empfiehlt namens der Antragstellerin Fraktion SPD die Änderung des Termins der Vorlage einer Brandschutzbedarfsplanung - statt Dezember 2001 - Februar 2002.

 

Gegen die o. g. Terminänderung erhebt sich kein Widerspruch.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister der Stadt Potsdam wird beauftragt, bis Februar 2002 eine Brandschutzbedarfsplanung für die nächsten fünf Jahre vorzulegen. Diese soll darstellen, welche qualitativen Anforderungen an die Arbeit der Feuerwehr in der Landeshauptstadt Potsdam gestellt werden, so z.B. nach welcher Hilfsfrist die Feuerwehr mit welchen Funktionen am Einsatzort ist. In der Brandschutzbedarfsplanung soll ebenfalls dargestellt werden, wie sich die Personal- und Investitionskosten in diesem Bereich entwickeln. Des Weiteren sollen in ihr die Risikobereiche des Stadtgebietes verzeichnet sein und Vorschläge zum präventiven Brandschutz gemacht werden.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.