10.10.2001 - 6.17 Brandschutzbedarfsplanung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.17
- Datum:
- Mi., 10.10.2001
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:17
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der
Ausschuss für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz hat der o. g. DS
zugestimmt.
Die
Stadtverordnete Geywitz empfiehlt namens der Antragstellerin Fraktion SPD die Änderung
des Termins der Vorlage einer Brandschutzbedarfsplanung - statt Dezember 2001 -
Februar 2002.
Gegen die
o. g. Terminänderung erhebt sich kein Widerspruch.
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der
Oberbürgermeister der Stadt Potsdam wird beauftragt, bis Februar 2002 eine
Brandschutzbedarfsplanung für die nächsten fünf Jahre vorzulegen. Diese soll
darstellen, welche qualitativen Anforderungen an die Arbeit der Feuerwehr in
der Landeshauptstadt Potsdam gestellt werden, so z.B. nach welcher Hilfsfrist
die Feuerwehr mit welchen Funktionen am Einsatzort ist. In der
Brandschutzbedarfsplanung soll ebenfalls dargestellt werden, wie sich die
Personal- und Investitionskosten in diesem Bereich entwickeln. Des Weiteren
sollen in ihr die Risikobereiche des Stadtgebietes verzeichnet sein und
Vorschläge zum präventiven Brandschutz gemacht werden.