10.10.2001 - 6.3 Leitlinien für die Fortschreibung der Schulentw...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Zusätze:
- Fraktion PDS
- Datum:
- Mi., 10.10.2001
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:17
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- abgelehnt
Beschlusstext:
Leitlinien für die Fortschreibung der
Schulentwicklungsplanung, Teilbereich weiterführende allgemeinbildende Schulen,
Schulstufe Sek. I
Ziel bei der Fortschreibung der
Potsdamer Schulentwicklungsplanung im Teilbereich weiterführender Schulen,
Schulstufe Sek. I, ist es,
a) eine
hohe Qualität schulischer Bildung und Erziehung bei Wahrung der
Chancengleichheit für alle Kinder und Jugendlichen der Landeshauptstadt zu
sichern;
b) schulische
Anlagen weiterhin für schulische Zwecke sowie als multifunktionale
soziokulturelle bzw. Bildungseinrichtungen mit Stadtteilfunktion zu nutzen;
c) entsprechend
der heterogenen Zusammensetzung der Potsdamer Schülerschaft eine qualifizierte
und schülerbedürfnisorientierte Grundversorgung mit allen weiterführenden
Bildungsgängen der Sekundarstufe I zu sichern, ohne das
Platzkapazitätsverhältnis an weiterführenden Schulen zugunsten des gymnasialen
Bildungsgangs bzw. der Gymnasien zu verschieben;
d) demzufolge
die Gesamtschulen als Schulform zur Sicherung einer derartigen qualifizierten
Grundversorgung "unter einem Dach" sowie als wohnortnahes
Bildungsangebot für alle Kinder und Jugendlichen insbesondere in den Platten-
bzw. Neubaustadtteilen zu stärken;
e) dazu
für die Gesamtschulen - entsprechend der Bandbreitenregelung in den Verwaltungsvorschriften zur
Unterrichtsorganisation - die Möglichkeit zur Absenkung der
Mindestschülerzahlen pro Klasse auf 20 Schüler zu nutzen und darüber hinaus in
der Sekundarstufe I eine Neufestlegung der Platzkapazitäten auf maximal 3 Züge
pro Jahrgangsstufe vorzunehmen, um der heterogenen Schülerschaft dieser Schulen
gegenüber der homogenen Schülerschaft der Gymnasien und Realschulen gerecht zu
werden;
f) eine
materielle Ausstattung aller Schulen zu sichern, die ein qualifiziertes
Basisangebot für die Vorbereitung aller Schüler auf ihr künftiges Leben
gewährleistet;
g) eine
Verzahnung von Stadtentwicklungs- und Bildungsplanung zu erreichen.