07.11.2001 - 3.11 Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Babelsberg ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften hat der o. g. DS zugestimmt.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

 

 

Der treuhänderische Entwicklungsträger Stadtkontor wird gemäß § 167 Abs. 2 i.V.m. § 160 Abs. 4 BauGB ermächtigt, zur Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Babelsberg Kommunaldarlehen bis zu einer Höhe von insgesamt 5.000.000,- DM vorbehaltlich der kommunalaufsichtlichen Genehmigung aufzunehmen.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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