07.11.2001 - 5 Anträge
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Mi., 07.11.2001
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Die 2.
Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2001 wird beschlossen.
Die
Nachtragshaushaltssatzung hat folgenden Wortlaut
2.
Nachtragshaushaltssatzung
der
Landeshauptstadt Potsdam für das Haushaltsjahr 2001
Aufgrund
des § 79 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg wird mit Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2001 folgende Nachtragshaushaltssatzung
erlassen:
§ 1
Die Festsetzung des Haushaltsplanes bleibt unverändert.
§ 2
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird von bisher
60.000.000 DM auf 89.600.000 DM festgesetzt.
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern bleiben unverändert.
§ 4
Die Erheblichkeitsgrenzen bleiben unverändert.
§ 5
Das Haushaltssicherungskonzept bleibt unverändert.