07.11.2001 - 5 Anträge

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Dringlichkeitsantrag

2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2001

Vorlage: 01/SVV/0901

Oberbürgermeister, Beteiligungs-, Finanz- und Personalsteuerung

 

Die Begründung erfolgt durch den Beigeordneten für Zentrale Steuerung und Service Herrn Bosse.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Die 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2001 wird beschlossen.

Die Nachtragshaushaltssatzung hat folgenden Wortlaut

 

2. Nachtragshaushaltssatzung

der Landeshauptstadt Potsdam für das Haushaltsjahr 2001

 

Aufgrund des § 79 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg wird mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2001 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Die Festsetzung des Haushaltsplanes bleibt unverändert.

 

§ 2

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird von bisher 60.000.000 DM auf 89.600.000 DM festgesetzt.

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern bleiben unverändert.

 

§ 4

 

Die Erheblichkeitsgrenzen bleiben unverändert.

 

§ 5

 

Das Haushaltssicherungskonzept bleibt unverändert.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 3 Stimmenthaltungen.

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=189&TOLFDNR=4020&selfaction=print