07.11.2001 - 5.15 Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches fü...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.15
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Datum:
- Mi., 07.11.2001
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Die
Begründung erfolgt durch die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen Frau
Dr. v. Kuick-Frenz.
Antrag
zur Geschäftsordnung:
Der
Stadtverordnete Dr. Seidel, Fraktion SPD, beantragt:
Überweisung
in die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie für Recht,
Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz.
Abstimmung:
Die
Überweisung der DS 01/SVV/0824 in die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Bauen
und Wohnen sowie für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz wird
einstimmig
angenommen.
Beschlusstext:
1.
Der
räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 21 wird entsprechend der
folgenden Beschreibung geändert:
Der
Geltungsbereich umfasst das Gebiet in den folgenden Grenzen:
Im
Norden: südlicher
Fahrbahnrand der Großbeerenstraße (Flurstück 107);
Im
Osten: östliche
Grenze der Flurstücke 15/1 und 27/3 (Flur 8) sowie 1/6 (Flur 9); östliche und
südliche Grenze des Flurstücks 1/5 (Flur 9); östliche Grenze der Flurstücke 1/4
und 5/2 (Flur 9) und deren gedachte Verlängerung nach Süden bis zur südlichen
Grenze des Flurstücks 5/10 (Flur
9);
Im
Süden: südliche und
westliche Grenze des Flurstücks 5/10 (Flur 9)
Im
Westen: östliche
Grenze des Flurstücks 109/2 (Flur 10) und deren gedachte nördliche Verlängerung
bis zur nördlichen Grenze des Flurstücks 109/1, westliche Grenze der
Flurstücke 204/10, 204/6, 216 und
217 (Flur 10); südliche Grenze der Flurstücke 216 und 217 (Flur 10); westliche
und südliche Grenze des Flurstücks 218 (Flur 10) nach Osten bis an die Grenze
zum Flurstück 27/3 (Flur 8), westliche Grenze des Flurstücks 27/3 (Flur 8);
westliche Grenze der Flurstücke 1/4 und 5/2 (Flur 9); südliche Grenze des
Flurstücks 5/2 (nördliche Geltungsbereichsgrenze des B-Plans Nr. 70) bis an die
östliche Grenze des B-Planes Nr. 70.
Die
Abgrenzung ist im beigefügten Planausschnitt (sh. Originalvorlage) dargestellt.
2.
Das Abwägungsergebnis der
frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der
Trägerbeteiligung gemäß § 3 Abs.1
und 4 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 21
wird gebilligt.
3.
Der
Bebauungsplanentwurf Nr. 21 wird
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.