07.11.2001 - 4.9 Petitionen

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Hauptausschuss hat die o. g. DS abgelehnt.

 

Ausschuss Eingaben und Beschwerden  empfiehlt folgende Änderung des Beschlusstextes, die durch den Stadtverordneten Krause als Vorsitzender des o. g. Ausschusses mündlich untersetzt wird:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass Petitionen (§ 21 Gemeindeordnung), die an die Verwaltung gerichtet sind, als Eingaben erfasst und gesondert behandelt werden.

Über die bearbeiteten Eingaben in der Verwaltung ist der Stadtverordnetenversammlung jährlich durch den Oberbürgermeister in geeigneter Weise zu berichten.

 

 

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass Petitionen (§ 21 Gemeindeordnung), die an die Verwaltung gerichtet sind, als Eingaben erfasst und gesondert behandelt werden.

Über die bearbeiteten Eingaben in der Verwaltung ist der Stadtverordnetenversammlung jährlich durch den Oberbürgermeister in geeigneter Weise zu berichten.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit 20 Ja-Stimmen angenommen,

bei 19 Nein-Stimmen.