07.11.2001 - 4.9 Petitionen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.9
- Zusätze:
- Fraktion PDS
- Datum:
- Mi., 07.11.2001
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
01/SVV/0744 Petitionen
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Hauptausschuss
hat die o. g. DS abgelehnt.
Ausschuss
Eingaben und Beschwerden empfiehlt folgende Änderung des
Beschlusstextes, die durch den Stadtverordneten Krause als Vorsitzender des
o. g. Ausschusses mündlich untersetzt wird:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass Petitionen (§ 21
Gemeindeordnung), die an die Verwaltung gerichtet sind, als Eingaben erfasst
und gesondert behandelt werden.
Über die
bearbeiteten Eingaben in der Verwaltung ist der Stadtverordnetenversammlung
jährlich durch den Oberbürgermeister in geeigneter Weise zu berichten.
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass Petitionen (§ 21
Gemeindeordnung), die an die Verwaltung gerichtet sind, als Eingaben erfasst
und gesondert behandelt werden.
Über die
bearbeiteten Eingaben in der Verwaltung ist der Stadtverordnetenversammlung
jährlich durch den Oberbürgermeister in geeigneter Weise zu berichten.