07.11.2001 - 3.13 Vorlage zum Fortbestehen der Gesellschaft für A...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales hat folgender Änderung des Beschlusstextes zugestimmt:

Die Gesellschaft für Arbeit, Beratung und Integration mbH (GABI) setzt ihre Arbeit zur beruflichen Integration von langzeitarbeitslosen Sozialhilfeempfängern und anderer am Arbeitsmarkt Benachteiligter in den regulären Arbeitsmarkt unbefristet fort.

Nach Ablauf von zwei Jahren ist der Stadtverordnetenversammlung eine Bewertung nach Kriterien vorzulegen, die durch den Ausschuss für Gesundheit und Soziales festzulegen sind.

 

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat folgendem geänderten Beschlusstext zugestimmt:

Die Gesellschaft für Arbeit, Beratung und Integration mbH (GABI) setzt ihre Arbeit zur beruflichen Integration von langzeitarbeitslosen Sozialhilfeempfängern und anderer am Arbeitsmarkt Benachteiligter in den regulären Arbeitsmarkt unbefristet fort.

Nach Ablauf von zwei Jahren ist der Stadtverordnetenversammlung eine Bewertung nach Kriterien vorzulegen, die durch den Ausschuss für Gesundheit und Soziales und im Gesellschaftsvertrag festgelegt worden sind. Nur unter der Voraussetzung, dass sich dann die mit der Gründung der Gesellschaft verbundenen Ziele realisiert haben, soll die Arbeit fortgesetzt werden.

 

Änderungsantrag:

Der Stadtverordnete Mühlberg beantragt namens der Fraktion SPD:

Im Beschlusstext ist das Wort "unbefristet" zu streichen.

 

Abstimmung:

Die Streichung des Wortes "unbefristet" aus dem Beschlusstext wird

 

mit 25 Ja-Stimmen angenommen,

bei 14 Nein-Stimmen.

 

Abstimmung:

Der durch den Rechnungsprüfungsausschuss empfohlene geänderte Beschlusstext (incl. der Streichung des Wortes "unbefristet") wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Gegenstimmen

und zahlreichen Stimmenthaltungen.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Gesellschaft für Arbeit, Beratung und Integration mbH (GABI) setzt ihre Arbeit zur beruflichen Integration von langzeitarbeitslosen Sozialhilfeempfängern und anderer am Arbeitsmarkt Benachteiligter in den regulären Arbeitsmarkt  fort.

 

Nach Ablauf von zwei Jahren ist der Stadtverordnetenversammlung eine Bewertung nach Kriterien vorzulegen, die durch den Ausschuss für Gesundheit und Soziales und im Gesellschaftsvertrag festgelegt worden sind.

 

Nur unter der Voraussetzung, dass sich dann die mit der Gründung der Gesellschaft verbundenen Ziele realisiert haben, soll die Arbeit fortgesetzt werden.

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Gegenstimmen

und zahlreichen Stimmenthaltungen.

 

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