13.11.2001 - 4.1 Weiterer Betrieb der Hauptattraktionen der Bund...

Beschluss:
vertagt
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Herr Krätzig als Anwohner Gartenstadt Kirschallee erhält Rederecht. Er übermittelt die Sorge der Anwohner, bisher nicht in die Entscheidungsvorbereitungen/-findungen einbezogen worden zu sein. Auch ein Versuch beim Entwicklungsträger Bornstedter Feld erfolgte ohne Resonanz. Als Probleme für die Anwohner spricht nennt Herr Krätzig: künftig Reduzierung des Lärms weniger Belastung der Anwohner bei der Durchführung von Veranstaltungen wenn Einzäunung erfolgt -> dann Anwohnerkomponente bei Eintrittsregelung erforderlich Querungsmöglichkeiten (z.B. zum Erreichen von Versorgungseinrichtungen und ÖPNV) müssen gegeben sein Befürchtung Ausdünnung des Verkehrs durch die VIP Straßenbeschilderung im Wohngebiet ist noch nicht vollständig Einbeziehung der Anwohner in die Entscheidungen sollte in einem angemessenen Maße erfolgen. 

 Frau Dr. von Kuick-Frenz macht deutlich, dass sich die Beschlussvorlage DS 01/SVV/0677 nicht nur auf den BUGA-Park, sondern auch den Lustgarten und die Freundschaftsinsel bezieht. 5 Beschlusspunkte liegen vor. Ganz wesentlich war die Frage der steuerrechtlichen Prüfung (betr. Punkt 4). Die steuerrechtlichen Auswirkungen wurden geprüft mit dem Fazit, dass in einer Arbeitsgemeinschaft (ET BF GmbH und BUGA GmbH) die Gemeinnützigkeit stark gefährdet sein würde. Das Finanzamt hat bestätigt, dass die Übernahme der Pflege und Unterhaltung sowie des Veranstaltungsmanagements durch die BUGA GmbH nicht unter diese Steuerschädlichkeit fallen würde. Somit könnten/sollten wir weiterhin auf die Erfahrung der BUGA GmbH zurückgreifen und das Veranstaltungsmanagement der BUGA GmbH nicht nur für den Park, sondern auch für den Lustgarten und die Freundschaftsinsel nutzen.       

 Zwischenzeitlich hat auch der ET weiteren Prüfbedarf der Vorsteuerabzugsfähigkeit hinsichtlich der Investitionen, die im Park getätigt worden sind, angemeldet. Eine Folge könnte sein, dass die Förderfähigkeit in Frage gestellt wäre. In den nächsten 2 Wochen wird diese Prüfung durch die Verwaltung vorgenommen.  

 Vor diesem Hintergrund der endgültigen Prüfung schlägt die Verwaltung folgende Änderung des Beschlusstextes Punkt 4 vor: "Für das Jahr 2002 erfolgt die Bewirtschaftung weiterhin durch die BUGA GmbH. Der Wirtschaftsplan 2002 der BUGA GmbH ist entsprechend zu ergänzen. Die Bewirtschaftung umfasst die Pflege und Unterhaltung für den Park im Bornstedter Feld und den Lustgarten sowie das gemeinsame Veranstaltungsmanagement gem. Ziffer 3." 

 Zu den durch den Anwohner, Herrn Krätzig, geäußerten Punkten, teilt Frau Dr. von Kuick-Frenz mit, dass für die Biosphäre und Wälle überwiegend eine touristische Nutzung vorgesehen sei; das Offenhalten von Querungsmöglichkeiten für bestimmte Wege sei selbstverständlich. Herr Lohrenz (FB Stadtgrün und Verkehr) informiert, dass eine Verkehrsausdünnung im Moment nur für den Nordast vorgesehen sei; nicht für die Kirschallee.      

 Herr Kruschat bringt seinen Änderungsantrag ein und hält an diesem, trotz der durch die Verwaltung gegebenen Erläuterungen, fest.     

 Weitere Teilnehmer erhalten das Wort. Die Klärung der möglichen Eintrittshöhe mit und ohne Veranstaltungsnutzung kann durch die Verwaltung nicht innerhalb der nächsten 14 Tage abgeschlossen werden.

 Dr. Seidel stellt folgenden Änderungsantrag: Punkt 2. wird ergänzt durch: Für Anwohner sind angemessene Lösungen zu finden, einschließlich der freien Zugänglichkeit der Straßenbahnhaltestelle "Viereckremise".       

           

Herr Frerichs, BUGA GmbH, macht deutlich, dass die BUGA GmbH personell und strukturell in der Lage ist, die Aufgabe für das Jahr 2002 zu übernehmen. Der Verband Gartenbau hat für das Pilotjahr 2002 seine Unterstützung zugesichert.     

 Durch den Ausschussvorsitzenden wird der Vorschlag (GO-Antrag) unterbreitet, die Vorlage heute in der 1. Lesung und in 14 Tagen (nach Vorliegen des Prüfergebnisses) abschließend zu behandeln.   

 Abstimmung des GO-Antrages in der heutigen Sitzung keine Abstimmung durchzuführen und diese auf die nächste Sitzung zu vertagen, die Diskussion sollte nur zu neuen Gesichtspunkten erfolgen. Der SBW-Ausschuss stimmt dem GO-Antrag einstimmig zu.

           

 

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