13.11.2001 - 3 Berichterstattung über die Sanierungsmaßnahmen ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 13.11.2001
- Status:
- öffentlich (Protokoll bestätigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Herr
Lehmann (FB Stadterneuerung und Denkmalpflege) informiert einleitend über die
historische Ausgangssituation, die Sanierungsziele und die zur Verfügung
stehenden Instrumente.
Der
Ausschussvorsitzende macht noch einmal die Aufgabenstellung der
Berichterstattungen durch die 3 Träger deutlich: Information über zeitnahe
Probleme und gelöste Aufgaben.
Herr Dr.
Baatz (Geschäftsführer Stadtkontor Babelsberg GmbH) gibt umfangreiche Informationen
zur bisherigen Tätigkeit des Sanierungsträgers, zieht eine Zwischenbilanz,
erläutert vorhandene Probleme bzw. stellt den noch erforderlichen
Handlungsbedarf dar.
Rückfragen
und Hinweise der Teilnehmer erfolgen u.a. zu folgenden Positionen; durch Herrn
Dr. Baatz wird darauf eingegangen. Stand der Sozialplanrichtlinie
(Überarbeitung rechtl. schwierig) Parkhaus Fultonstr. (Investor ist
aufgefordert worden, eine Grobskizze vorzulegen, ggf. Altbauabriss erforderlich
trotz Erhaltungssatzung) Anzahl der
leerstehenden Weberhäuser (akuter Handlungsbedarf bei 5 Häusern - daran wird
gearbeitet)
Herr Jäkel richtet bzgl. des Parkhauses
die Bitte an die Verwaltung (gemeinsam mit Stadtkontor) diesem Protokoll den
Sachstand (Grundriss und Stichpunkte) als Basisinformation für die weitere
Diskussion beizulegen.
Einer Anregung von Dr. Baatz bezüglich
der Erweiterung des Sanierungsgebietes Babelsberg-Nord folgend, regt Herr Dr.
Seidel an, die Neue Straße insgesamt mit in das Sanierungsgebiet zu nehmen.
Der Ausschussvorsitzende dankt für die
Berichterstattung.
Anlage
zum Protokoll der Sitzung des SBW-Ausschusses am 13.11.2001 - Sachstand
Parkhaus Großbeerenstraße
Grundstück
und Bebauung
Das
Grundstück Großbeerenstraße 34 befindet sich Geltungsbereich folgender
Satzungen:
1. Erhaltungssatzung
"Babelsberg Süd/Neuendorfer Anger" (veröffentlicht
im Amtsblatt der Stadt Potsdam - Sonderausgabe - vom 21. August 1992 und
präzisiert im Amtsblatt Nr. 9 vom 21. September 1992).
Satzungen
der Stadt Potsdam über die förmliche Festlegung der Sanierungsgebiete
Babelsberg Nord und Babelsberg-Süd (veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt
Potsdam Nr. 7 vom 16. Juli 1993), konkretisiert durch den Städtebaulichen
Rahmenplan sowie die Gestalterischen Sanierungsziele (veröffentlicht im
Amtsblatt der Stadt Potsdam Nr. 9 vom 30.09.1999).
Babelsberg-Süd
wird geprägt durch eine 3-4 geschossige, überwiegend geschlossene Wohnbebauung
der Gründerzeit und des Jugendstiles. Dieses Erscheinungsbild ist mit der
Erhaltungssatzung geschützt worden. Auf dem Grundstück befindet sich ein
3-geschossiges Gründerzeitgebäude. Es ist ein typisches Beispiel eines
gründerzeitlichen Putz-Klinker-Baus mit straßenseitigen Balkonen,
schmiedeeisernen Balkonbrüstungen und reichhaltigen Stuckelementen.
Gemäß
Rahmenplan, der am 07.07.1999 von den Stadtverordneten beschlossen wurde, ist
das Gebäude als Bestandsgebäude ausgewiesen. Es gilt daher der Bestandsschutz
in Verbindung mit o.g. Erhaltungsgebot. Im Einzelfall kann der Abriss notwendig
sein. Dies kann z.B. bei Unwirtschaftlichkeit der Sanierung entstehen. Die
Unwirtschaftlichkeit ist mittels notwendiger Untersuchungen und Unterlagen
seitens des Antragstellers nachzuweisen.
Seit 1994
liegt eine sanierungs- und baurechtlich genehmigte Planung für das Grundstück
vor. Diese sieht den Erhalt und die Einbindung des Bestandsgebäudes sowie eine
überwiegend 4-geschossige Neubebauung vor. Diese Planung ist in den Rahmenplan
übernommen worden.
Nutzung /
Leerstandsproblematik
Das
vorhandene Wohngebäude steht aufgrund der Verkaufsabsichten des Eigentümers
seit mehreren Jahren leer. Der nicht bebaute Teil verwildert. Gemäß Rahmenplan
kann das Erdgeschoss und das 1.OG gewerblich genutzt werden, in den
darüberliegenden Geschossen ist nur Wohnen zulässig.
Hinsichtlich
der Nutzung ist das Vorhaben –Errichtung eines privaten Anwohnerparkhauses- im
allgemeinen Wohngebiet (WA) unter Erhaltung des gründerzeitlichen Gebäudes
zulässig und entspricht dahingehend auch den Sanierungszielen, selbst wenn eine
Stellplatzanlage auf dem bezeichneten Grundstück bisher nicht ausdrücklich
Bestandteil der Rahmenplanung ist.
Insgesamt
sind von ca. 70 Grundstücken in der Großbeerenstraße bislang ca. 35
Vorderhäuser erneuert worden bzw. haben einen geringen Erneuerungsbedarf. Somit
liegt der Erneuerungsstand zwar etwas unter dem durchschnittlichen
Erneuerungsstand im Sanierungsgebiet Babelsberg Süd (durchschnittlich 54%),
belegt jedoch auch die wirtschaftliche Sanierung des Gebäudebestandes in der
Großbeerenstraße.
Im Jahren
2002 / 2003 soll die Großbeerenstraße innerhalb des Sanierungsgebietes erneuert
werden. Die bisherigen Erfahrungen bei Straßenbaumaßnahmen bzw. Maßnahmen im
öffentlichen Raum zeigen, dass in der Folge Privatinvestitionen an Gebäuden und
Gründstücken verstärkt getätigt werden. Dies ist auch bei der Erneuerung der
Großbeerenstraße zu erwarten.
Stellplatzsituation
/ Stellplatzbedarf
Im Jahr
2000/2001 wurde ein Verkehrs- und Gestaltungskonzept für den Grossteil des
Sanierungsgebietes Babelsberg-Süd erarbeitet. Hierbei wurde im Vorfeld auch
eine Stellplatzbilanz erstellt. Dem gemäß sind die im öffentlichen Straßenraum
vorhandenen Stellplätze vormittags mit knapp 80 % und abends mit knapp 75 %
ausgelastet.
Der
berechnete Fahrzeugbestand beläuft sich auf 0,82 Fahrzeuge je Wohneinheit. Von
einer Erhöhung kann derzeit nicht ausgegangen werden, da seit dem Höhepunkt
1994/1995 der Fahrzeugbestand rückläufig ist und somit von einer Konsolidierung
ausgegangen werden kann.
Die
Stellplatzbilanz wird sich nach Umgestaltung und Erneuerung der Straßen nicht
wesentlichen verändern. (Abweichung von 1 – 5 %). Gemäß Gutachten kann sich
eine Erhöhung des nutzerspezifischen Platzangebotes daher nur im Rahmen einer
Bewirtschaftung der begrenzt zur Verfügung stehenden Flächen erfolgen. Gemäß
Rahmenplanung ist der Bereich nördlich der Großbeerenstraße größtenteils als
Anwohnerparkzone dargestellt.
Fazit
Die o.g.
Punkt belegen, dass unter Erhalt der gründerzeitlichen Bebauung der Errichtung
eines privaten Anwohnerparkhauses planungsrechtlich möglich ist.
Durch die
fortschreitende Sanierung entsteht in der Regel ein Zuwachs an Wohnfläche aber
nur eine geringe Erhöhung der Wohnungsanzahl. Bei Neubauvorhaben wird der
entstehende Stellplatzbedarf auf den jeweiligen Grundstücken z.B. durch
Tiefgaragen nachgewiesen. Somit kann auch unter Berücksichtigung des guten
ÖPNV-Anschlusses von Babelsberg-Süd langfristig nur von einer geringen Erhöhung
des öffentlichen Stellplatzbedarfes ausgegangen werden. Dieser kann wie in o.g.
Gutachten ausgeführt zusätzlich im öffentlichen Straßenraum untergebracht
werden. Ein öffentliches Interesse zur Schaffung von zusätzlichen öffentlichen
Stellplätzen ist daher nicht erkennbar.
Da es
sich nicht um ein öffentliches Parkhaus handelt, sind öffentliche finanzielle
Mittel wie z.B. Mittel aus der Stellplatzablöse nicht einsetzbar.
STADTKONTOR
GMBH
16.11.2001